Fußverkehr essentieller Teil des öffentlichen Lebens
In deutschen Städten ist im Durchschnitt aber jeder vierte Weg ein reiner Fußweg. Dabei handelt es sich in der Regel um Distanzen von weniger als einem Kilometer. Auch in der Landeshauptstadt Magdeburg ist städtisches Leben ohne Menschen zu Fuß gar nicht denkbar – ganz gleich, ob sie zum Einkauf, auf dem Weg zur Schule oder zur nächsten Haltestelle, ob flanierend oder in Eile zu einem bestimmten Ziel unterwegs sind.
Aktive Mobilität zu Fuß tut körperlich gut. Sie ist gesund und macht Zufallsbegegnungen und die Teilhabe am öffentlichen Leben möglich. Aber Menschen zu Fuß haben keine "Knautschzone". Als die schwächsten am städtischen Verkehr Beteiligten sind sie vielen Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Das gilt besonders für Kinder – auch in Begleitung von Erwachsenen – und für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wer zu Fuß geht, ist aber auch mehr als andere am Verkehr Beteiligte durch Witterung, Lärm und Schadstoffe sowie durch unzureichenden Platz in seiner Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt.
Mehr Raum für den Fußverkehr benötigt
In vielen Städten ist es daher mittlerweile erklärtes Ziel, dem Zu-Fuß-Gehen mehr Raum zu geben. Mehr Raum betrifft jedoch nicht nur ausreichend bemessene Bürgersteige, die die Begegnung von Kinderwagen, Rollstühlen und Menschen mit Einkaufstüten oder Regenschirmen erlauben. Es betrifft nicht nur weniger Beeinträchtigung durch Gehwegparken oder auf Gehwegen geführten Radverkehr. Mehr Raum bedeutet auch mehr Aufenthaltsqualität und mehr Möglichkeit zum Verweilen in der Stadt.
Verkehrswende erfordert mehr Flächengerechtigkeit
Eine erfolgreiche Verkehrswende hat deshalb – neben der Vielzahl anderer Strategien – die Umwandlung des städtischen Raums zugunsten umweltfreundlicher Mobilität – auch und vor allem des Fußverkehrs – zur Voraussetzung. Bessere Bedingungen für die vielfältigen Formen von Nahmobilität sind somit zugleich Beitrag zu einer lebenswerten Stadt.
Strategien
- Fuß_01: Die LHMD veranlasst die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Fußverkehrskonzepts auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse des Ist-Zustandes. Sein Ziel ist der Aus-bau eines funktional differenzierten und engmaschigen Wegenetzes.
- Fuß_02: Die LHMD schafft mit Blick auf ein möglichst engmaschiges Fußwegenetz Querungs-möglichkeiten an großen Straßen in einem Abstand von nicht mehr als 150 m – ent-sprechend den spezifischen Erfordernissen von Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Es ist zu prüfen, ob im Bereich der Querungen aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den rollenden Verkehr möglich ist.
- Fuß_03: Die LHMD initiiert ein Aktionsprogramm „Querungshilfen für Fußgänger“. Sie ent-wickelt dafür einen Katalog von Standardlösungen (z.B. Gehwegvorstreckungen, aus-reichend dimensionierte Mittelinseln, Verbesserung der Sichtverhältnisse durch er-weiterte Straßen-Seitenräume). Das Programm betrifft speziell Knotenpunkte, ver-kehrsreiche Straßen, die Überquerung von Gleistrassen und deren Ausstattung mit regelkonformen Querungsstellen sowie taktilen Elementen (Maßnahme Nr. 37).
- Fuß_04: Die LHMD wird unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und ex-ternem Sachverstand einen Fußverkehrs-Check durchführen. Sein Ergebnis soll Grundlage sein für Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und Sicherheit von Fußwegen. Besonderes Augenmerk gilt dabei fehlenden Bordsteinabsenkungen und Querungsmöglichkeiten sowie Stolperfallen und Engstellen.
- Fuß_05: Die LHMD verpflichtet sich, unter Einbeziehung der Ergebnisse des Fußverkehrs-Check und zur Stärkung der Nahmobilität beim künftigen Aus- und Umbau des Fuß-wegenetzes ausreichend breite und gut begehbarer, auch straßenunabhängiger Geh-wege sowie den Abbau von Barrieren und Sicherheitsrisiken zu gewährleisten.
- Fuß_06: In diesem Kontext veranlasst die LHMD insbesondere die Überprüfung – und im Be-darfsfall – die Herstellung barrierefreier Zu- bzw. Übergänge zu ÖPNV-Haltestellen sowie barrierefreie Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen (Maßnahme Nr. 37).
- Fuß_07: Sämtliche Gehwege an Kreuzungen, wichtigen Knotenpunkten und Querungsstellen sind bei künftigen Baumaßnahmen mit Bordabsenkungen von weniger als 3 cm Höhe auszustatten (Maßnahme Nr. 55).
- Fuß_08: Die LHMD initiiert ein Umgestaltungsprogramm für Fußverkehrsflächen. Ziel ist die Herstellung ausreichend dimensionierter, ebener – auch für Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen und Rollkoffer erschütterungsfrei überrollbarer – Fußwege.
- Fuß_09: Die LHMD gewährleistet, dass alle, auch straßenunabhängige Fußwege mit einer ausreichenden Beleuchtung ausgestattet sind.
- Fuß_10: Die LHMD räumt bei der Planung und Steuerung von Lichtsignalanlagen den Belan-gen des Fußverkehrs gleiche Bedeutung ein wie denen anderer Verkehrsarten. Mit Blick auf kürzere Wartezeiten für Personen zu Fuß sind in der Abwägung deren Be-lange – ebenso wie diejenigen des bevorrechtigten ÖPNV und des Radverkehrs – bei den Umlauf- und Freigabezeiten von LSA zu berücksichtigen (progressive Fuß-gängersignalisierung), damit Straßen in einem Zug überquert werden können (siehe Kapitel „Verkehrsmanagement“ VMa_11).
- Fuß_11: Die LHMD ist bestrebt, Fuß- und Radverkehr zu entflechten. Bislang noch auf gemein-samen Wegen geführter Fahrradverkehr wird Zug um Zug auf baulich getrennte Rad-wege verlagert. Ausgenommen davon sind Straßen und Plätze, die als verkehrsbe-ruhigte Bereiche oder für eine Nutzung nach dem Prinzip „Shared Space“ vorgesehen sind (siehe Kapitel „Verkehrssicherheit / Verkehrskultur“ VSi_07).
- Fuß_12: Die LHMD wird den städtischen Winterdienst auf solchen Gehwegflächen gewähr-leisten, deren Beräumung nicht den Anliegern obliegt. Ziel ist, dass Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch im Winter mobil bleiben können.
- Fuß_13: Die LHMD veranlasst bei der Gestaltung von Grundstücksein- und -ausfahrten, dass ebene und überrollbare Beläge verbaut werden und der Vorrang des Fußverkehrs erkennbar ist.
- Fuß_14: Die LHMD räumt der Herstellung sicherer und kurzer Fußwegverbindungen innerhalb des Stadtgebietes – u.a. zwischen Stadtfeld-Ost und Alte Neustadt – besondere Prio-rität ein.
- Fuß_15: Unter Beachtung einer dichten Vernetzung von Fußwegen vor allem im Umfeld von Schulen, öffentlichen Einrichtungen und ÖPNV-Haltestellen veranlasst die LHMD die Erarbeitung entsprechender kleinräumliche Verkehrskonzepte.
- Fuß_16: Die LHMD wird Behinderungen des Fußverkehrs durch den ruhenden Verkehr u.a. im Zuge vermehrter Kontrollen unterbinden. Verstöße – insbesondere das Parken auf Gehwegen sowie in Einmündungsbereichen und an Querungsstellen – sind konse-quent zu ahnden. Vorgesehen sind auch bauliche Maßnahmen (siehe auch Kapitel „Straßennetz und motorisierter Verkehr“ MIV_13 sowie „Verkehrssicherheit“ VSi_13)