Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:
- Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:
- im Norden durch die Südgrenze des Bebauungsplanes Nr. 104-1 „Windmühlenstraße“,
- im Osten durch die Westgrenze des August-Bebel-Dammes,
- im Süden durch die Südgrenze der Flurstücke 10366 und 10379 (Flur 208),
- im Westen durch die Westgrenze der Flurstücke 354/50, 354/4, 354/48, 354/46, 354/58, 354/26, 354/60, 354/34 (alle Flur 208), 215/17, 10342, 210/3 (alle Flur 207).
die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ mit der Begründung
in der Zeit vom
18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021
Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.