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Bekanntmachung der Aufstellung 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 "August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße" in der Zeit vom 18. April 2022 bis 17. Mai 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

    - im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 10297 der Flur 204;
    - im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 10297, 10474, 10475, 10476, 51/16, 10519, 10739 (alle Flur 204), die Westgrenze der Flurstücke 10004, 10006 (beide Flur 205), die Nordgrenze der Flurstücke 10067 und 10063, die Ostgrenze des Flurstücks 10063 und 10068 (alle Flur 204);
    - im Süden durch die Nordgrenze der Straßen „Kraftwerk-Privatweg“ und Hohenwarther Straße;
    - im Westen durch die Westgrenze der Flurstücke 10654, 911/60, 910/60, 908/60, 60/2, durch die Nordgrenze der Flurstücke 60/2 und 909/60 (alles Flur 204), weiter durch die Ostgrenze des August-Bebel-Dammes.

    die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten.
    Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel- Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.