Inhalt

Folgende Auslegungen wurden 2022 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

01.08.2022 - 31.08.2022, 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße"

32. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Niendorfer Straße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.07.2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße"  in der Zeit vom 01.08.2022 bis  31.08.2022 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 24 vom 22.07.2022

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.07.2022 beschlossen:

  1. Für die im Stadtteil Ottersleben südlich der Schrote gelegene Fläche, ehemals Kleingartenanlage Flora 1919, wird der Einleitungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes „Niendorfer Straße“ gefasst. Das Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Umwandlung von der bislang im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kleingärten“ ausgewiesenen Fläche in Wohnbaufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 355-5 „Niendorfer Straße" durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 32. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 355-5 "Niendorfer Straße" erfolgt, wird die im Rahmen der 32. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans „Niendorfer Straße“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. DerEinleitungsbeschlusszur 32. ÄnderungsowieOrtundDauerderöffentlichen
    Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 32.  Änderung „Niendorfer Straße“ sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 32. Änderung des Flächennutzungsplans „Niendorfer Straße“ mit der Begründung

              in der Zeit vom

01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Begründung zur 32. Änderung "Niendorfer Straße"

 

Planentwurf

Begründung zum Entwurf des B-Planes 355-5 "Niendorfer Straße"

              Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer  
              Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen zur Nutzung des Raums durch Menschen, u. a.
    Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, Erholungsnutzung und Verkehr
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur Vegetation, zum Vorkommen
    von Vögeln, Fledermäusen, Lurchen, Insekten; zur Entnahme von Gehölzen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu klima- und
    immissionsökologischen Funktionen im Stadtgebiet, zur Frisch- und
    Kaltluftproduktion 
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftsbild
  • Fläche – mit Aussagen u. a. zur Bebauung der Fläche
  • Boden – mit Aussagen u. a. zur Sicherung und Erhaltung des Bodens, zur
    Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Beeinträchtigungen, zur
    Versiegelung des Bodens
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächengewässer, Grundwasser, zur
    Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber
    Verschmutzung 
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Funden
    und Befunden

 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 32 . Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 

10.01.2022 bis 09.02.2022, 39. Änderung des Flächennutzungsplanes "Eulenberg"

39. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Eulenberg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  14.12.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes "Eulenberg"  in der Zeit vom 10.01.2022 bis  09.02.2022 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 49 vom 23.12.2021

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  14.12.2021 beschlossen:

  1. Der Stadtrat beschließt die Einleitung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Eulenberg“. Das Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplandargestellten landwirtschaftlichen Nutzfläche als gewerbliche Baufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 39. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 353-2 „Eulenberg“ erfolgt, wird die im Rahmen der 39. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Eulenberg“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 39. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 39. Änderung sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a (2) BauGB ist die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 39. Änderung des Flächennutzungsplans „Eulenberg“ mit der Begründung

              in der Zeit vom

10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  Begründung  zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes

             "Eulenberg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021

 

Planzeichung des Entwurfes zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Eulenberg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November2021

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans  Nr. 352-2 „Eulenberg“  (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 39. F-Plan-Änderung „Eulenberg“).

  

  DS0552_21 Anlage 3,  Begründung B-Plan und Umweltbericht ab Seite 24 (geändert gemäß Stadtratsbescchluss vom 14.12.2021)

              Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer  
              Beurteilung unterzogen:

  • Mensch und seine Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Luft und Klima
  • Landschaft
  • Fläche
  • Boden
  • Wasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter

 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.