Dezember 2022
Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A
Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 34 vom 02. Dezember 2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen:
- Der seit 26.02.2016 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A soll gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Satz 1 sowie § 13 BauGB geändert werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden: durch die nördliche Geltungsbereichsgrenze des B-Planes 368-1A Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A,
- im Osten: durch die um 9 m nach Osten zu versetzende Parallele der Westgrenze des Flurstücks 10643,
- im Süden: durch die Nordgrenze des Straßenflurstückes 10634 und
- im Westen: durch die um 5 m nach Westen zu versetzende Parallele der Westgrenze des Flurstücks 10643. Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 333.
Er ist in seiner Umgrenzung im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in Anwendung des § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. - Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Umwandlung einer als Allgemeines Wohngebiet und private Grünfläche festgesetzte Fläche in eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“. - Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A mit der Begründung
in der Zeit vom
12.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
November 2022
Bekanntmachung der Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 343-1 5Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich
Bekanntmachung der Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 343-1 5Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 31 vom 28.10.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 beschlossen:
- Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet der Flur 364, welches umgrenzt wird:
- Im Norden: Vom Nordufer der Klinke (nordöstliche Grenze des Flurstückes 10321),
- Im Südosten: Vom nordwestlichen Verkehrsraum der Ballenstedter Straße (Flurstück 152),
- Im Westen: Von der westlichen Begrenzung des Flurstückes 148 und dessen Verlängerung bis zur nordöstlichen Grenze des Flurstückes 10321,
die Satzung des rechtskräftigen Bebauungsplans 343-1 2. Ä „Lemsdorf-Klinketal“ in einem Teilbereich im vereinfachten Verfahren geändert werden. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Optimierung der Erschließung zum Schutz der Ballenstedter Allee.
- Anpassung der Geschossigkeit der Einfamilienhäuser an die neue Landesbauordnung.
Der aufzustellende Änderungsbereich des Bebauungsplans wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt. - Da der Änderungsbereich des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 343-1 5.Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 343-1 5.Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht
in der Zeit vom
07.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Wiesmann (Tel.: 0391 540 5388).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022
Begründung zur Satzung der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ mit dem Stand Februar 2006 (zum Vergleich)
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 31 vom 28.10.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10.10.2022 beschlossen:
- Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-6 „Am Sternsee“ und die Begründung/ Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-6 „Am Sternsee“ und die Begründung/ Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternsee“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht
in der Zeit vom
07.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juli 2022
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand April 2022
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternsee“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen u. a. zur jetzigen und geplanten Nutzungssituation, zur gesundheitlichen Belastung der Einwohner
- Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur potenziell-natürlichen Vegetation, der Biotopstruktur, zum Vogelartenschutz im Gebiet, zum Baumbestand
- Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum Frisch-/Kaltluftliefergebiet, zu Strömungsbarrieren
- Landschaft – mit Aussagen u. a. zum erhaltenen Baumbestand
- Boden – mit Aussagen u. a. zum ursprünglichen Bodentyp, zum Baugrundgutachten, zur Versiegelung
- Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser, zur Versickerung
Artenschutzrechtliche Untersuchung
Angaben umweltbezogener Informationen
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 19.12.2017
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.12.2017
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternbogen“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Oktober 2022
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 30 vom 14. Oktober 2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 01.09.2022 beschlossen:
- Der 2. Entwurf der Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 2. Entwurf der Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ mit der Begründung,
in der Zeit vom
24.10.2022 bis einschließlich 23.11.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Juni 2022
Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juni 2022
Einzelhandelsgutachten der BBE Handelsberatung GmbH vom 23.03.2022
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
August 2022
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 22.07.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ mit der Begründung
in der Zeit vom
01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455) wünschenswert.
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2022
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2022
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und Änderung des Geltungsbereichs
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und Änderung des Geltungsbereichs
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 22.07.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht
in der Zeit vom
01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389) wünschenswert.
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Mai 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 07.07.2022)
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Mai 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 07.07.2022)
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen zur Nutzung des Raums durch Menschen, u. a. Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, Erholungsnutzung und Verkehr
- Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur Vegetation, zum Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen, Lurchen, Insekten; zur Entnahme von Gehölzen
- Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu klima- und immissionsökologischen Funktionen im Stadtgebiet, zur Frisch- und Kaltluftproduktion
- Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftsbild
- Fläche – mit Aussagen u. a. zur Bebauung der Fläche
- Boden – mit Aussagen u. a. zur Sicherung und Erhaltung des Bodens, zur Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Beeinträchtigungen, zur Versiegelung des Bodens
- Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächengewässer, Grundwasser, zur Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzung
- Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Funden und Befunden
- Mensch – mit Aussagen zur Nutzung des Raums durch Menschen, u. a. Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, Erholungsnutzung und Verkehr
Artenschutzrechtliches Gutachten, Stand November 2019
Baugrundgutachten, Stand 28.08.2019
Baugrundgutachten – Ergänzende Baugrunduntersuchungen, Stand 27.07.2021
Vorprüfung Klimarelevanz
Angaben umweltbezogener Informationen
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 16.10.2019
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 28.10.2019
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 08.10.2019
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 28.10.2019
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Juli 2022
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 4. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 4. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 20 vom 24.06.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 09. Juni 2022 beschlossen:
- Der 4. Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 4. Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 4. Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graserweg“ mit der Begründung
in der Zeit vom
04.07.2022 bis einschließlich 03.08.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2022
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2022 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 4. Entwurf der 2. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
April 2022
Bekanntmachung der Aufstellung 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Bekanntmachung der Aufstellung 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:
- Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:
- im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 10297 der Flur 204;
- im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 10297, 10474, 10475, 10476, 51/16, 10519, 10739 (alle Flur 204), die Westgrenze der Flurstücke 10004, 10006 (beide Flur 205), die Nordgrenze der Flurstücke 10067 und 10063, die Ostgrenze des Flurstücks 10063 und 10068 (alle Flur 204);
- im Süden durch die Nordgrenze der Straßen „Kraftwerk-Privatweg“ und Hohenwarther Straße;
- im Westen durch die Westgrenze der Flurstücke 10654, 911/60, 910/60, 908/60, 60/2, durch die Nordgrenze der Flurstücke 60/2 und 909/60 (alles Flur 204), weiter durch die Ostgrenze des August-Bebel-Dammes.
die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten.
Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes. - Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel- Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ mit der Begründung
in der Zeit vom
18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021
Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:
- Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:
- im Norden durch die Südgrenze des Bebauungsplanes Nr. 104-1 „Windmühlenstraße“,
- im Osten durch die Westgrenze des August-Bebel-Dammes,
- im Süden durch die Südgrenze der Flurstücke 10366 und 10379 (Flur 208),
- im Westen durch die Westgrenze der Flurstücke 354/50, 354/4, 354/48, 354/46, 354/58, 354/26, 354/60, 354/34 (alle Flur 208), 215/17, 10342, 210/3 (alle Flur 207).
die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ mit der Begründung
in der Zeit vom
18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021
Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 "Saalestraße" und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 "Saalestraße" und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:
- Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:
- im Norden: von der nördlichen Straßenbegrenzung der Straße „Korbwerder“ (gleichzeitig Grenze des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 103-2C „Korbwerder“);
- im Osten durch die westliche Uferbegrenzung des Industriehafens;
- im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzung der Straße „Klosterkamp“;
- im Westen: durch die östliche Straßenbegrenzung der Allerstraße, die Westgrenze des Flurstücks 183/19 der Flur 209 und durch die östliche Begrenzung der Hafenbahntrasse entlang des August-Bebel-Dammes.
die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“ mit der Begründung
in der Zeit vom
18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021
Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereichs 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereichs 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:
- Der Geltungsbereich des B-Plans wird angepasst und wie folgt neu umgrenzt:
Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen und wird umgrenzt:
Teilbereich 1:
Der östliche Teilbereich umfasst ausschließlich den Nordteil des Flurstücks 10001 der Flur 281 und wird umgrenzt:
- im Norden von der Nordgrenze des Flurstücks 10001;
- im Osten von der Ostgrenze des Flurstücks 10001;
- im Süden von der Südgrenze des Flurstücks 10000 und deren östlicher Verlängerung;
- im Westen von der Westgrenze des Flurstücks 10001.
Teilbereich 2:
Der westliche Teilbereich liegt in der Flur 281 und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden: von der Südgrenze des Flurstücks 10363 sowie der westlichen Verlängerung, die Flurstücke 10295, 10299 und 49/5 querend bis zur Ostgrenze des Flurstücks 49/6;
- im Osten durch die Ostgrenze des Flurstückes 10298;
- im Süden durch die Nordgrenze des Flora-Parks (Flurstück 49/1 der Flur 281);
- im Westen durch die Westgrenze des Flurstückes 49/5.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das unter 1 beschriebene Gebiet die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.
- Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplane Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblichbekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß
§ 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ mit der Begründung
in der Zeit vom
18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021
Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A Großer Silberberg Süd“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Februar 2022
Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“
Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 4 vom 04.02.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 161-1 „Olvenstedter Scheid“ mit der Begründung
in der Zeit vom
14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“
Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 4 vom 04.02.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen:
- Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13a BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:
- im Norden: durch die Südgrenze des B-Planes Nr. 460-1 "Buckauer Wasserwerk", die Nordgrenze der Flurstücke 6012/3, 6012/2 und 6008 der Flur 756, im weiteren Verlauf die Nordgrenze des Bisamweges über die Flurstücke 6006, 6523/2, 6503, 10757 und 4505/4 der Flur 756 sowie des Flurstückes 509 der Flur 466, im weiteren Verlauf in Verlängerung der Westgrenze des Flurstückes 4505/3 der Flur 756 bis zur Uferlinie der Elbe,
- im Osten: entlang der Uferlinie der Elbe,
- im Süden: am Flurstück 5501 der Flur 466 in Richtung Westen abzweigend an der verlängerten Südgrenze des Unterhorstweges, entlang der Südgrenze der Flurstücke 5031 und 10087 der Flur 466,
- im Westen: durch die Westgrenze des Flurstückes 5015, die Nordgrenze des Flurstückes
5017/8, die Ostgrenze des Flurstückes 5027, über das Flurstück 5017/7 verlängert bis zur Nordgrenze des Flurstückes 5017/8, nach Norden fortführend entlang der Ostgrenze des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 467-1 „Mariannenviertel", der Westgrenze der Flurstücke 4574, 2557, 10202, 2523/2, 2537 und 10203, über den Elbweg in Verlängerung der Westgrenze des Flurstückes 10080 und 10081 über das Flurstück 10083, die Westgrenze der Flurstücke 10209 und 2 bis zur Südgrenze des Bisamweges (alle Flurstücke in der Flur 466).
unter Berücksichtigung klima- und umweltrelevanter Belange ein einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Aufstellung als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB, welcher ausschließlich Festsetzungen zu Verkehrsflächen (Wege) enthalten soll.
- Sicherung öffentlicher Fuß- und Radwegeverbindungen im Umfeld der Salbker Seen
- Verbesserung der Wegeverbindungen zwischen den bestehenden Grünstrukturen und
Wasserflächen
- Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsgebietes gemäß Wasserhaushaltsgesetz.
Der aufzustellende Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Grünfläche dargestellt. - Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ mit der Begründung
in der Zeit vom
14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2021
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2021
Übersicht der geschützten Biotope mit dem Stand 21.10.2021 als Anlage der Begründung
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Januar 2022
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ und Änderung des Geltungsbereichs
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ und Änderung des Geltungsbereichs
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 49 vom 23.12.2021:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Für den „konzentrierten qualitativen und hochwertigen Ausgleich außerhalb des Bebauungsplanes im Stadtgebiet“ ist bis Ende 2022 dem Stadtrat ein konkreter Maßnahmenplan vorzulegen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 353-2 „Eulenberg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht
in der Zeit vom
10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen u. a. zu Lärm, Erschütterungen
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zu potenziellen natürlichen Vegetationen, realen Vegetationen, Biotoptypen im Planungsraum, faunistische Bestandsaufnahmen zur Beurteilung potenzieller Auswirkungen auf die Tierwelt, Vorkommen von Feldhamstern, Vögel
- Luft und Klima – mit Aussagen zur Bedeutung des Gebiets als Kaltluftentstehungsgebiet
- Landschaft – mit Aussagen u. a. zu markanten geländemorphologischen Ausprägungen, natürliche und naturnahe Ausprägungen, zum vorherrschenden Landschaftstypen
- Fläche – mit Aussagen zum Entwicklungspotenzial der unbebauten Fläche
- Boden – mit Aussagen zu Altlasten, Standorten für natürliche Vegetationen, Standorten, Standorten für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
- Wasser – mit Aussagen zum Grundwasser, Oberflächenwasser
- Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zum Vorkommen von Boden- und Baudenkmälern
Baugrundvoruntersuchung vom 30.11.2009
Faunistische Untersuchungen vom 07.10.2019
Faunistische Untersuchungen vom 10.02.2021
Schalltechnische Untersuchung vom 23.11.2021
Stellungnahme der Flugplatz Magdeburg Betriebsgesellschaft vom 20.10.2021
Verkehrstechnische Untersuchung vom 09.10.2020
Abstandserlass Ministerium wird Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt (gültig ab 08.12.2015)
Angaben umweltbezogener Informationen
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 21.06.2021
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.