Inhalt

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 430-1 „Buchenweg“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“ in der Zeit vom 01. November 2021 bis 30. November 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 42 vom 22.10.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 11. Oktober 2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 430-1 „Buchenweg“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 430-1 „Buchenweg“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

01.11.2021 bis einschließlich 30.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Wiesmann (Tel.: 0391 540 5388).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch und seine Gesundheit – mit Aussagen zu Schallimmissionen, zur Naherholung, zum Landschaftsbild
  • Flora und Fauna – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen von Vogelarten, zu Biotopstrukturen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zu Überwärmungsbereichen
  • Landschaft und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zur Erholungsfunktion/Landschaftserleben, zur biologischen Vielfalt
  • Boden – mit Aussagen u. a. zum Relief, zu Bodenbelastungen/Schutz des Grundwassers
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zu Oberflächengewässer, Grundwasser/hydrologischen Verhältnissen/Grundwassergeschütztheit

DIN-Vorschriften


Baugrundgutachten vom 14.08.2018


Artenschutzrechtliche Untersuchung vom August 2018


Entwässerungskonzept


Angaben umweltbezogener Informationen vom 18.05.2020

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“

  • schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.