Inhalt

38. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Dehmbergstraße / Eisnerstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dehmbergstraße / Eisnerstraße"  in der Zeit vom 01.11.2021  bis  30.11.2021   2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 42 vom 22.10.2021

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 beschlossen:

  1. Der Stadtrat beschließt die Einleitung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dehmbergstraße / Eisnerstraße“. Das Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Darstellung einer bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünfläche mit Kleingartennutzung als Wohnbaufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“, durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 38. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“, erfolgt, wird die im Rahmen der 38. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dehmbergstraße / Eisnerstraße“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 38. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 38. Änderung Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“, sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dehmbergstraße / Eisnerstraße“ mit der Begründung

              in der Zeit vom

01.11.2021 bis einschließlich 30.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Begründung  zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Dehmbergstraße /Eisnerstraße" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

 

Planzeichung des Entwurfes zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Dehmbergstraße /Eisnerstraße" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“  (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 38. F-Plan-Änderung „Dehmbergstraße /Eisnerstraße“).

     DS0179 /21 Anlage 3, Begründung B-Plan  Nr. 312-2, 1. Änderung „Große
                Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“mit Umweltbericht (ab Seite 32)  


         Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer 
         Beurteilung unterzogen:  

  • Mensch/Erholung/Gesundheit/Bevölkerung – mit Aussagen u. a. zur Arbeits- und Wohn- und Wohnumfeldfunktion, zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zur ressourcenabhängige Umweltnutzung
  • Tiere und Pflanzen Schutzgebiete, biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zum Baumbestand, zu Biotop- und Nutzungstypen, zum Vorkommen von streng geschützten Arten
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zur bioklimatischen Bedeutung, zur klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion
  • Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zu landschaftsbildprägenden Elementen, zum Erholungswert der Landschaft, zu Landschafsbildeinheiten
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zu den Bodenschichten, zur Lebensraumfunktion, zur Bodenversiegelung, zur Pufferungsmöglichkeit
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächenwasser und zum Grundwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerken, Ensembles, Bodendenkmäler

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.