Inhalt

3. Änderung der 14. LVO: Nur wenig Anpassungen

Die Regelungen der aktuellen 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind bis zum 26. August verlängert worden. Damit gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen fort. Kleine Anpassungen gibt es für Pflegeheime und Schulen.

Mit der Verlängerung der Verordnung über den 5. August hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden. Laut Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt zwar nach wie vor niedrig, jedoch sei durch den Reiseverkehr mit einem Anstieg der Fallzahlen zu rechnen.

Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz.

Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.

03.08.2021