3. Änderung der 14. LVO: Nur wenig Anpassungen
Mit der Verlängerung der Verordnung über den 5. August hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden. Laut Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt zwar nach wie vor niedrig, jedoch sei durch den Reiseverkehr mit einem Anstieg der Fallzahlen zu rechnen.
Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz.
Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.
- 3. Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Lesefassung der 3. Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt