Inhalt

Verfahrenswechsel, Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 353-3 "Halberstädter Chaussee"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2021 den Verfahrenswechsel, die Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 353-3 "Halberstädter Chaussee" in der Zeit vom 24. Mai 2021 bis 23. Juni 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 20 vom 14.05.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 06.05.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 353-31 „Halberstädter Chaussee“ und die Begründung  werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Vorhabenbezug entfällt. Dementsprechend wird die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) als Verfahrenswechsel beschlossen.
    Die Bezeichnung des B-Plans wird somit von B-Plan Nr. 353-3.2 in B-Plan Nr. 353-3 geändert.
  3. Der Geltungsbereich wird entsprechend des beigefügten Lageplans (Anlage 1) geändert.
  4. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  5. Der Entwurf des B-Plans Nr. 353-3 „Halberstädter Chaussee“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-3 „Halberstädter Chaussee“ mit der Begründung

            in der Zeit vom

24.05.2021 bis einschließlich 23.06.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021


Biotope und Baumbestand als Anlage zur Begründung mit dem Stand Dezember 2020


Baumbestandsliste
mit dem Stand August 2020


Schalltechnische Untersuchung
vom 08.11.2019


Baugrundbeurteilung
vom 26.06.2018

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-3 „Halberstädter Chaussee“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.