35. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Glindenberger Weg"
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glindenberger Weg" in der Zeit vom 03. Mai 2021 bis 02. Juni März 2021 beschlossen.
Zur Auslegung
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 14 vom 23.04 .2021:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 beschlossen:
- Für das im Stadtteil Gewerbegebiet Nord gelegene Areal südlich des Glindenberger Weges, wird der Einleitungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Glindenberger Weg“ gefasst. Das Gebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
- Ziel des Änderungsverfahrens ist die Umwandlung einer bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hafen“ in gewerbliche Baufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 Abs. 3BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/Östlich Am Hansehafen“durchgeführt.
- Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 35. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/Östlich Am Hansehafen“erfolgt, wird die im Rahmen der 35. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
- Der Entwurf und die Begründung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Glindenberger Weg“werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Einleitungsbeschluss zur 35. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum F-Plan und die Begründung der 35. Änderung „Glindenberger Weg“ sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß §3 Abs. 2Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegungzu benachrichtigen.
- Gemäß § 4a Abs. 2BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2BauGB durchgeführt.
Hinweise:
1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des der 35. Änderung des Flächennutzungsplans „Glindenberger Weg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht
in der Zeit vom03.05.2021 bis einschließlich 02.06.2021
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs, Stand Oktober 2020
- Begründung zum Flächennutzungsplan i. d. F. des Entwurfs, Stand Oktober 2020
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/östlich Am Hansehafen“ mit dem Stand Januar 2021 (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 35. F-Plan-Änderung „Glindenberger Weg“).
Begründung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Glindenberger Weg"
Planzeichung des Entwurfes zur 35. Änderung desFlächennutzungsplanes
"Glindenberger Weg" , Stand Oktober 2020
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 103-9.1 Stand_Entwurf_Januar_2021
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung
- Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt – mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
- Fauna – mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
- Artenschutz – mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung
- Luft und Klima – mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung
- Landschaft – mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft
- Fläche – mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung
- Boden – mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen (Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung), anlagebedingten Auswirkungen (Bodenversiegelung)
- Wasser – mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate
- Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.