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Erweiterung des Geltungsbereichs und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18. März 2021 die Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal" in der Zeit vom 08. April 2021 bis 07. Mai 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 31.03.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18.03.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal" wird entlang des Eulegrabens um 6 m in Richtung Osten erweitert.
  3. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ und die Begründung  sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ mit der Begründung

            in der Zeit vom

08.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

   
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2020

  
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2020

 
Angaben umweltbezogener Informationen des Umweltamtes vom 13.12.2019

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung., die mit ausliegt.