Örtlicher Personalrat Berufsfeuerwehr
Seit den Neuwahlen im Mai 2025 setzt sich der Örtliche Personalrat aus neun Mitgliedern zusammen: acht Vertreterinnen und Vertreter der Beamtenschaft und einer Vertretung der tariflich Beschäftigten. Das Gremium spiegelt die Vielfalt des Amtes wider – mit Mitgliedern aus Verwaltung, Mischdienst und Einsatzdienst sowie einer geschlechtergerechten Zusammensetzung.
Der Örtliche Personalrat ist eine zentrale Schnittstelle zwischen Amtsleitung und Beschäftigten und fest im täglichen Dienstbetrieb verankert. Auf Grundlage des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verfügt er über wichtige Rechte, etwa auf Mitbestimmung, Mitwirkung und Information. Diese finden Anwendung bei organisatorischen Veränderungen, im Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei der Einführung technischer Einrichtungen sowie in Fragen der Arbeitsplatzgestaltung.
Eine vertrauensvolle, konstruktive Zusammenarbeit mit der Amtsleitung ist dabei unerlässlich. Der Personalrat ist verpflichtet, sowohl die Interessen der Beschäftigten zu vertreten als auch die Belange des Arbeitgebers angemessen zu berücksichtigen. Unterschiedliche Standpunkte sind dabei Teil eines demokratischen Austauschs, in dem Lösungen im Sinne beider Seiten gesucht und verhandelt werden.
Auch künftig wird sich das neu gewählte Gremium engagiert für die Interessen der Mitarbeitenden einsetzen und unter sich stetig verändernden Rahmenbedingungen weiterhin an einem fairen Ausgleich zwischen Belegschaft und Arbeitgeber arbeiten.