Inhalt
Folgende Auslegungen wurden 2021 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

01.11.2021 bis 30.11.2021, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dehmbergstraße / Eisnerstraße"

38. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Dehmbergstraße / Eisnerstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dehmbergstraße / Eisnerstraße"  in der Zeit vom 01.11.2021  bis  30.11.2021   2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 42 vom 22.10.2021

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 beschlossen:

  1. Der Stadtrat beschließt die Einleitung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dehmbergstraße / Eisnerstraße“. Das Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Darstellung einer bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünfläche mit Kleingartennutzung als Wohnbaufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“, durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 38. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“, erfolgt, wird die im Rahmen der 38. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dehmbergstraße / Eisnerstraße“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 38. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 38. Änderung Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“, sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dehmbergstraße / Eisnerstraße“ mit der Begründung

              in der Zeit vom

01.11.2021 bis einschließlich 30.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Begründung  zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Dehmbergstraße /Eisnerstraße" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

 

Planzeichung des Entwurfes zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Dehmbergstraße /Eisnerstraße" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“  (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 38. F-Plan-Änderung „Dehmbergstraße /Eisnerstraße“).

     DS0179 /21 Anlage 3, Begründung B-Plan  Nr. 312-2, 1. Änderung „Große
                Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“mit Umweltbericht (ab Seite 32)  


         Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer 
         Beurteilung unterzogen:  

  • Mensch/Erholung/Gesundheit/Bevölkerung – mit Aussagen u. a. zur Arbeits- und Wohn- und Wohnumfeldfunktion, zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zur ressourcenabhängige Umweltnutzung
  • Tiere und Pflanzen Schutzgebiete, biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zum Baumbestand, zu Biotop- und Nutzungstypen, zum Vorkommen von streng geschützten Arten
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zur bioklimatischen Bedeutung, zur klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion
  • Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zu landschaftsbildprägenden Elementen, zum Erholungswert der Landschaft, zu Landschafsbildeinheiten
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zu den Bodenschichten, zur Lebensraumfunktion, zur Bodenversiegelung, zur Pufferungsmöglichkeit
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächenwasser und zum Grundwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerken, Ensembles, Bodendenkmäler

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 

01.11.2021 bis 30.11.2021, 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Buchenweg"

29. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Buchenweg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Buchenweg"  in der Zeit vom 01.11. 2021 bis  30.11.2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 42 vom 22.10.2021

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 beschlossen:

  1. Für den im Stadtteil Hopfengarten zwischen Buchenweg und Lärchenstraße gelegenen Bereich wird der Einleitungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buchenweg“ gefasst. Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kleingärten“ als Wohnbaufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 430 - 1 „Buchenweg" durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 29. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 430 - 1 „Buchenweg" erfolgt, wird die im Rahmen der 29. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Buchenweg“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 29. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 29. Änderung „Buchenweg“ sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 29. Änderung des Flächennutzungsplans „Buchenweg“ mit der Begründung

              in der Zeit vom

01.11.2021 bis einschließlich 30.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  Begründung  zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes

             "Buchenweg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

 

Planzeichung des Entwurfes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Buchenweg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  Nr. 430 - 1 „Buchenweg"  (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 29. F-Plan-Änderung „Buchenweg“).

  

  DS0127_21 Anlage 4, Umweltbericht mit Baumkartierung 
                zum Bebauungsplan Nr. 430 - 1 „Buchenweg"    

              Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer  
              Beurteilung unterzogen:

  • Mensch und seine Gesundheit – mit Aussagen zu Schallimmissionen, zur Naherholung, zum Landschaftsbild
  • Flora und Fauna – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen von Vogelarten, zu Biotopstrukturen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zu Überwärmungsbereichen
  • Landschaft und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zur Erholungsfunktion/Landschaftserleben, zur biologischen Vielfalt
  • Boden – mit Aussagen u. a. zum Relief, zu Bodenbelastungen/Schutz des Grundwassers
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zu Oberflächengewässer, Grundwasser/hydrologischen Verhältnissen/Grundwassergeschütztheit

 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 

03.05.2021 bis 02.06.2021, 35. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glindenberger Weg"

35. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Glindenberger Weg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  15.04.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glindenberger Weg"  in der Zeit vom 03. Mai  2021 bis  02. Juni März  2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 14 vom 23.04 .2021

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 beschlossen:

  1. Für das im Stadtteil Gewerbegebiet Nord gelegene Areal südlich des Glindenberger Weges, wird der Einleitungsbeschluss für   die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Glindenberger Weg“ gefasst. Das Gebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Umwandlung einer bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hafen“ in gewerbliche Baufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 Abs. 3BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/Östlich Am Hansehafen“durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 35. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/Östlich Am Hansehafen“erfolgt, wird die im Rahmen der 35. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Glindenberger Weg“werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 35. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum F-Plan und die Begründung der 35. Änderung „Glindenberger Weg“ sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß §3 Abs. 2Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegungzu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a Abs. 2BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2BauGB durchgeführt.

Hinweise:

1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 35. Änderung des Flächennutzungsplans „Glindenberger Weg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

              in der Zeit vom

03.05.2021 bis einschließlich 02.06.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs, Stand Oktober 2020

- Begründung zum Flächennutzungsplan i. d. F. des Entwurfs, Stand Oktober 2020

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/östlich Am Hansehafen“ mit dem Stand Januar 2021 (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 35. F-Plan-Änderung „Glindenberger Weg“).

 

Begründung  zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Glindenberger  Weg"

 

Planzeichung des Entwurfes zur 35. Änderung desFlächennutzungsplanes
             "Glindenberger  Weg" , Stand Oktober 2020

 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 103-9.1 Stand_Entwurf_Januar_2021

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung
  • Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt – mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Fauna – mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Artenschutz – mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung
  • Luft und Klima – mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung
  • Landschaft – mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft
  • Fläche – mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung
  • Boden – mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen (Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung), anlagebedingten Auswirkungen (Bodenversiegelung)
  • Wasser – mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum                 Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während               der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 

08.02.2021 - 10.03.2021, 22. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ottersleber Chaussee/Hopfengarten"

22. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Ottersleber Chaussee/Hopfengarten"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ottersleber Chaussee/Hopfengarten"  in der Zeit vom 08. Februar 2021 bis 10. März 2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 04 vom 29.01.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21.01.2021beschlossen:

  1. Für das im Stadtteil Hopfengarten gelegene Areal zwischen Ottersleber Chaussee und EIsenbahnstrasse Magdeburg-Halberstadt“, wird der Einleitungsbeschluss für die 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“ gefasst. Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des ÄnderungZsverfahrens ist die Umwandlung einer bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in Wohnbaufläche. Die ausgewiesenen Grunflächen sollen neu geordnet werden und dabei mit dem städtischen Grünsystemen verknüpft werden. Das Verfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 431-1A, 5. Änderung „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 22. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 431-1A, 5. Änderung „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ erfolgt, wird die im Rahmen der 22. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Magdeburg „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 22.  Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 22. Änderung „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“ sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Hinweise:

1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hopfengarten/ Ottersleber Chaussee“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

              in der Zeit vom

08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Begründung zum Bauleitplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September  
              2020

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2020


 Umweltbericht als Bestandteil der Begründung der 5. Änderung des
            Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ mit 
            demStand Oktober 2020 (Aufstellung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3
            BauGB zur22. F-Plan-Änderung „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“)

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende
Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
  • Mensch – mit Aussagen zu Wohnnutzung und Gesundheit, zur gewerbliche Nutzung, zur Erholungsnutzung und Verkehr
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zum Artenschutz (Feldlerche, Hamster), zum potentiellen Lebensraum des Feldhamsters, zum Vorkommen gefährdeter Arten, zur Strukturvielfalt, zu Regenerationsfähigkeit, zu Standortverhältnissen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu stadtklimatischen Baubeschränkungsbereichen, zur Luftaustauschbahn
  • Landschaft – mit Aussagen zu den Flächennutzungen
  • Fläche – mit Aussagen u. a. zum Entwicklungspotenzial für Landschaft sowie Freizeit und Erholung, zur Standorteignung
  • Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Flächen
  • Wasser – mit Aussagen zu Oberflächenwasser, zu Grundwasser, zu Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzung
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen

Brutvogelkartierung auf den Ackerflächen Ottersleber Chaussee

  Kartierung zum Vorkommen des Feldhamsters (Büro für Umweltberatung und
              Naturschutz) mit dem Stand Juni 2017

  Schalltechnische Untersuchung (Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umwelt-
             analyse) mit dem Stand 12.02.2017

Leistungsfähigkeitsuntersuchung (Verkehrsuntersuchung) zum Anschluss des
            B-Plan-Gebiets (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH) mit dem Stand
            26.06.2020 (5. Fassung)

Stellungnahme zur Versickerung, aus B-Plan, Anlage 8

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum                 Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während               der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.