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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung Verlängerung beantragen

Beschreibung

Sie können die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche (mit bestimmtem Voraufenthalt) unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d AufenthG
  • Nach Abschluss einer Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f AufenthG
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet.

Ihr Lebensunterhalt muss während der gesamten Dauer der Aufenthaltserlaubnis gesichert sein.

Für Absolventen deutscher Hochschulen (Studenten mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 16b oder § 16c AufenthG) und nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung (Auszubildende mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 16a AufenthG) sind die gesonderten Antragsformulare zu nutzen! Sollten Sie bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben, wählen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt  und im PDF Format hochgeladen werden. 

Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!

  • gültiger Reisepass/Nationalpass bzw. Passersatz (Hauptseite)
  • gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung inklusive Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels, sofern vorhanden
  • Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
  • Nachweis über einen akademischen Abschluss oder Berufsausbildungsabschluss (bei einem ausländischen Abschluss ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit zu deutschen Abschlüssen beizufügen)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag)
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, soweit bereits vorhanden
  • eine aktuelle, durch den Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung

Bitte beachten Sie: Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Mietbescheinigung. Eine Vorlage für die Mietbescheinigung ist an dieser Dienstleistung angehängt und kann ausgedruckt werden.

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Fristen

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums, ihres visumsfreien Aufenthalts oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Gebühren

  • Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis - 100,00 Euro
  • Jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - 93,00 Euro
  • Wechsel des Aufenthaltszwecks - 98,00 Euro

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen Sie nur die Hälfte der Gebühren. Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Rechtsgrundlagen

  • § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • § 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • § 20 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • §§ 44 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Weitere Informationen

  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

  • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann.

  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.

  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.

  • Das Gesetz schreibt strikte Höchstzeiträume für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG vor. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (ausgenommen die einmalige Verlängerungsmöglichkeit nach Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung) ist nicht möglich. Es ist daher notwendig, dass Sie innerhalb der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine Tätigkeit aufnehmen, die Ihrer Qualifikation entspricht.

Verfahrensablauf

Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke) für die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) aufgenommen und die Antragsgebühr erhoben.

Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des eAT. Anderenfalls erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Erwerbstätigkeit

Ausländerbehörde

Lübecker Straße 53–63
Neustäder Höfe / Haus 1
39124 Magdeburg

Ausgabe über Dokumentenausgabebox

Dokumente zu dieser Dienstleistung können über die Dokumentenausgabebox Julius-Bremer-Straße 8, 39104 Magdeburg ausgegeben werden.
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