Mutterschaftsanerkennung beurkunden lassen
Wenn Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen möchten, soweit das anwendbare ausländische Abstammungsrecht danach verlangt, können Sie in einer zuständigen deutschen Stelle Ihre Mutterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen.
Allgemeine Informationen
In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.
Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:
- Sie sind nicht mit dem Vater verheiratet und nicht deutsche Staatsangehörige und Ihr Heimatrecht schreibt eine Mutterschaftserklärung vor und
- das Recht des Staates, in dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schreibt eine Mutterschaftsanerkennung vor.
Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:
- Standesamt
- Jugendamt
- Notar/Notarin
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (z. B. Personalausweis, Reisepass, Id-Karte)
- bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes und Geburtsurkunde der Mutter
- bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Geburtsurkunde der Mutter
Gebühren
Die Anerkennung der Mutterschaft sind für Sie kostenfrei. Sie können diese beim Standesamt oder beim Jugendamt ohne Gebühr abgeben.
Falls eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher benötigt wird, kann eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro anfallen. Diese entsteht für die sogenannte „Versicherung an Eides statt“, mit der die Dolmetscherin oder der Dolmetscher die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Mutterschaft können Sie bei jedem Standesamt, bei allen Jugendämtern oder bei einer Notarin bzw. einem Notar erklären.
Dabei erklärt die anerkennende Frau, dass sie die Mutter des Kindes ist.
Die Erklärung wird von den zuständigen Mitarbeitenden beim Standesamt oder Jugendamt sowie von der Notarin oder dem Notar sorgfältig geprüft. So soll sichergestellt werden, dass die Anerkennung wirksam ist. Dabei wird insbesondere geprüft:
- die Identität der Beteiligten (anerkennende Frau, Mutter und Kind)
- die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
- ob es bereits frühere rechtliche Feststellungen zur Elternschaft gibt
Außerdem werden Sie über die rechtlichen Folgen der Anerkennung informiert.
Die Anerkennung der Mutterschaft wird anschließend öffentlich beurkundet.