Meldebescheinigung beantragen
Beschreibung
Eine Meldebescheinigung enthält die Anschrift(en), die Sie zuletzt bei Ihrer Wohnsitzanmeldung bei Ihrer Meldebehörde angegeben haben. Sie kann auch als Lebensbescheinigung genutzt werden, zum Beispiel für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland.
Häufig wird sie von Unternehmen benötigt, wenn Sie Ihre Adresse nachweisen müssen, diese aber nicht in Ihrem Ausweis steht. Behörden verlangen in der Regel keine Meldebescheinigung, da sie die Daten direkt von der Meldebehörde abrufen können.
Die Meldebescheinigung enthält:
- persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Zusätzlich können Sie weitere Angaben anfordern:
- weitere persönliche Daten (Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsort, Geschlecht)
- Staatsangehörigkeit(en), Religionszugehörigkeit oder Familienstand
- aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum, frühere Wohnungen mit Einzugs- und Auszugsdatum im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
- Angaben zu gesetzliche Vertreter / Ehegatten / Lebenspartner / Minderjährige Kinder
- Daten zum deutschen Ausweisdokument (z.B. Seriennummer oder zur eID-Karte)
Erforderliche Unterlagen
Online
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte, jeweils mit aktivierter Onlineausweisfunktion und dazugehöriger sechsstelliger PIN
- NFC-fähiges Handy oder PC/Laptop mit Kartenlesegerät
- AusweisApp
- optional ein BundID-Konto (Online-Dienst kann über Gastzugang genutzt werden)
Persönliche Vorsprache
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) Bei Antragstellung durch bevollmächtigte Person: Schriftliche Vollmacht
- Notwendig ist eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur bevollmächtigten Person enthalten und es muss dessen Personalausweis oder Pass vorgelegt werden.
- Ihr eigener Personalausweis oder Pass muss mindestens in Kopie vorgelegt werden.
- Bei Empfänger/innen von Sozialleistungen oder in Rentenangelegenheiten:
- Bei Vorliegen eines Gebührenbefreiungstatbestandes ist ein entsprechender Nachweis im Bürgerbüro vorzulegen.
Schriftlicher Antrag
- Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung
- Überweisen Sie bitte die Gebühr auf ein entsprechendes Konto der Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Verwendungszweck: 43111200.11330005. Legen Sie bitte einen Nachweis der abgebuchten Gebühr (Kontoauszug) oder einen Verrechnungsscheck bei. Ein Überweisungsauftrag (handschriftlich oder digital) stellt keinen Nachweis der Überweisung dar.
- Reichen Sie Ihren Personalausweis oder Pass in Kopie ein.
Gebühren
- 10,00 Euro pro Meldebescheinigung, wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort, schriftlich oder online stellen und einen zusätzlichen postalischen Versand wünschen.
- Keine Gebühr, wenn Sie den Antrag online stellen und keinen postalischen Versand wünschen.
- keine Gebühr: als Lebensbescheinigung in Rentenangelegenheiten, in Angelegenheiten des SGB II oder XII. Weitere Ausnahmen können unter "Rechtsgrundlagen" in der Anlage der AllGo LSA, Tarifstelle 28a, laufende Nummer 4, Nummer 2 eingesehen werden). Eine Entscheidung über die gebührenfreie Ausstellung wird nur vor Ort im Bürgerbüro getroffen.
Fristen
- Bei der Beantragung gibt es keine Fristen zu beachten.
- Eine Meldebescheinigung ist formal unbefristet gültig, solange sich Ihre Wohnadresse nicht ändert.
- Für Behörden, Banken oder Arbeitgeber gilt sie jedoch in der Regel nur als aktuell, wenn sie nicht älter als drei Monate ist.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie eine Meldebescheinigung
Das können Sie online, persönlich vor Ort oder schriftlich erledigen.
- Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde (Bürgerbüro).
- Wenn Sie die Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung verwenden möchten, können Sie das nur persönlich vor Ort erledigen.
2. Identifikation
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie Ihr BundID-Konto oder nutzen einen Gastzugang. Anschließend halten Sie für die Antragstellung bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
Wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort stellen möchten, müssen Sie sich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses identifizieren. Alternativ kann eine bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, hierfür ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, müssen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Personalausweises oder Reisepasses zum identifizieren beifügen.
3. Bezahlung
- Wenn Sie den Antrag online stellen, fallen keine Gebühren nur an. Sie erhalten die Meldebescheinigung sofort als Download bereit gestellt und können diese herunterladen. Sollten Sie im Online-Antrag zusätzlich einen gesiegelte Meldebescheinigung per Post beantragen, fällt die übliche Gebühr an.
- Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen, müssen Sie die Gebühr vor Ort bezahlen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die Gebühr vorab bezahlen. Überweisen Sie bitte die Gebühr auf eines der auf dem Antragsformular angegebenen Konten der Landeshauptstadt Magdeburg. Legen Sie bitte einen Nachweis der abgebuchten Gebühr (Kontoauszug) oder einen Verrechnungsscheck bei. Ein Überweisungsauftrag (handschriftlich oder digital) stellt keinen Nachweis der Überweisung dar.
4. Die Meldebehörde stellt Ihnen die Meldebescheinigung zu:
- Wenn Sie den Antrag online gestellt haben, steht Ihnen die Meldebescheinigung sofort zum Downlaod bereit. Bei der zusätzlichen kostenpflichtigen Zusendung per Post erhalten Sie die Meldebescheinigung als Brief per Post an Ihre letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift (Hauptwohnung) zugesendet.
- Wenn Sie den Antrag vor Ort gestellt haben, erhalten Sie die Meldebescheinigung sofort vor Ort ausgehändigt.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich gestellt haben, erhalten Sie die Meldebescheinigung als Brief per Post an Ihre letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift (Hauptwohnung) zugesendet.
- Bitte beachten Sie die Hinweise beim Postversand:
- Versand erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
- Wichtig: Achten Sie auf eine korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens, damit die Zustellung erfolgen kann.
Wichtiger Hinweis zur Beantragung von Meldebescheinigungen (online oder per Post):
Bei zusätzlichem persönlichem Vorsprechen im Bürgerbüro nach einer bereits online oder postalisch durchgeführten Beantragung wird die Gebühr erneut erhoben. Dies gilt unabhängig vom Anlass des Vorsprechens, beispielsweise bei als verzögert empfundenem Versand oder bei Zustellproblemen.
Unzustellbare Meldebescheinigungen werden automatisch an die Meldebehörde zurückgesendet. In diesem Fall ist eine einmalige, kostenfreie Aushändigung im Bürgerbüro möglich. Bitte beachten Sie, dass dies nur innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung möglich ist.
Liegt keine unzustellbare Meldebescheinigung vor, wird von einer erfolgreichen Zustellung ausgegangen. Eine weitere Ausstellung ist in diesem Fall gebührenpflichtig.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Sie sind aktuell in Magdeburg gemeldet.
Wichtig für Neuanmeldungen und Ummeldungen in Magdeburg:
Wenn Sie sich neu in Magdeburg anmelden oder innerhalb der Stadt umziehen, ist eine Vorsprache in einem Bürgerbüro notwendig. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab online einen Termin.
Alternativ steht Ihnen auch die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) zur Verfügung.
Im Rahmen der An- bzw. Ummeldung Ihrer Wohnung erhalten Sie eine kostenfreie amtliche Meldebestätigung. Ein gesonderter Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung im direkten Zusammenhang mit der An- oder Ummeldung ist nicht erforderlich.
Bearbeitungsdauer
- sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen 1-2 Wochen: bei schriftlicher Antragstellung bzw. wenn Sie im online Antrag den Postversand wünschen
-
Bitte beachten Sie, dass Verzögerungen durch den Postversand möglich sind. Achten Sie unbedingt auf eine gut lesbare Beschriftung Ihres Briefkastens, um Zustellprobleme zu vermeiden
Hinweis: Wenn Sie die Meldebescheinigung kurzfristig benötigen, stellen Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort.