Meldebescheinigung beantragen
Allgemeine Informationen
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde stellt Ihnen auf Antrag auch eine besondere Meldebestätigung in Form einer Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde) aus, wenn Sie dort gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten.
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Gebühren
Die Gebühr beträgt pro Meldebescheinigung 10,00 Euro.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Meldebescheinigung auf mehreren Wegen beantragen:
Persönliche Beantragung im Bürgerbüro:
-
Eine Ausstellung erfolgt in der Regel sofort.
-
Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person mit entsprechender Vollmacht erfolgen.
-
Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis oder Reisepass mit.
Online-Antrag:
-
Nach dem Online-Antrag und Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte wird die Bescheinigung per Post an Ihre Hauptwohnung gesendet.
-
Versand erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
-
Wichtig: Achten Sie auf eine korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens, damit die Zustellung erfolgen kann.
Antrag per Post:
-
Nach der Übersendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags sowie eines Nachweises der vorherigen Gebührenzahlung und Kopie Ihres Ausweisdokumentes wird die Bescheinigung per Post an Ihre Hauptwohnung gesendet.
-
Versand erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
-
Wichtig: Achten Sie auf eine korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens, damit die Zustellung erfolgen kann.
Wichtiger Hinweis zur Beantragung von Meldebescheinigungen (online oder per Post):
Bei zusätzlichem persönlichen Vorsprechen im Bürgerbüro nach einer bereits online oder postalisch durchgeführten Beantragung wird die Gebühr erneut erhoben. Dies gilt unabhängig vom Anlass des Vorsprechens, beispielsweise bei als verzögert empfundenem Versand oder bei Zustellproblemen.
Unzustellbare Meldebescheinigungen werden automatisch an die Meldebehörde zurückgesendet. In diesem Fall ist eine einmalige, kostenfreie Aushändigung im Bürgerbüro möglich. Bitte beachten Sie, dass dies nur innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung möglich ist.
Liegt keine unzustellbare Meldebescheinigung vor, wird von einer erfolgreichen Zustellung ausgegangen. Eine weitere Ausstellung ist in diesem Fall gebührenpflichtig.
Voraussetzungen
Eine Meldebescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
-
Sie sind in Magdeburg bereits gemeldet.
-
Der Antrag wird persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person gestellt.
Wichtig für Neuanmeldungen und Ummeldungen in Magdeburg:
Wenn Sie sich neu in Magdeburg anmelden oder innerhalb der Stadt umziehen, ist eine Vorsprache in einem Bürgerbüro notwendig. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab online einen Termin.
Alternativ steht Ihnen auch die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) zur Verfügung.
Im Rahmen der An- bzw. Ummeldung Ihrer Wohnung erhalten Sie eine kostenfreie amtliche Meldebestätigung. Ein gesonderter Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung im direkten Zusammenhang mit der An- oder Ummeldung ist nicht erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der gewählten Antragsart ab:
-
Persönliche Beantragung im Bürgerbüro:
Die Meldebescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt und kann direkt mitgenommen werden. -
Online oder postalischer Antrag:
Nach erfolgreicher Antragstellung und Zahlung wird die Meldebescheinigung innerhalb von etwa einer Woche per Post an Ihre Hauptwohnung versendet.
Bitte beachten Sie, dass Verzögerungen durch den Postversand möglich sind. Achten Sie unbedingt auf eine gut lesbare Beschriftung Ihres Briefkastens, um Zustellprobleme zu vermeiden.
Hinweis: Wenn Sie die Meldebescheinigung kurzfristig benötigen, wird eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro empfohlen.