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BürgerBüro Süd

Aktuelles

Von Montag bis Freitag werden vorrangig Terminkunden bedient! In der Zeit von 8 - 9 Uhr ist eine Vorsprache ohne Termin im Rahmen der Kontingentsprechstunde möglich. Bei erhöhtem Publikumsaufkommen erfolgt ein individueller Annahmestopp.

Am Samstag werden im BürgerBüro Mitte ausschließlich Terminkunden bedient.

Bitte buchen Sie einen Termin unter www.magdeburg.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 (Mo. - Fr. von 8 bis 18 Uhr ereichbar). Bei erhöhtem Anrufaufkommen kann es hier zu längeren Wartezeiten kommen.

In welches BürgerBüro kann ich gehen?

Die Auswahl des Standortes für eine Terminvereinbarung richtet sich nicht nach Ihrer Wohnanschrift, Sie können das BürgerBüro frei wählen.

  • BürgerBüro Mitte - Leiterstraße 2 a (Zugang über Fußgängerzone)
  • BürgerBüro Süd   - im Bördepark
  • BürgerBüro Nord  - Lübecker Straße im Objekt des Gesundheitsamtes
  • BürgerBüro West - Bruno-Beye-Ring 50

Digitale Lichtbilder

Ab dem 01.05.2025 werden nur noch digitale Lichtbilder in den Bürgerbüros akzeptiert. Sie haben in jedem Bürgerbüro (außer im Mobilen Bürgerbüro) die Möglichkeit digitale Passfotos direkt vor Ort anfertigen zu lassen. Das Lichtbildaufnahmegerät vor Ort wird von einem privaten Fotodienstleister betrieben. Mit der Nutzung dieses Geräts schließen Sie einen privaten Vertrag mit dem Fotodienstleister ab. Die Kosten für die Lichtbildaufnahme betragen 7 Euro, welche direkt von der Behörde während Ihrem Termin vereinnahmt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir für Babys und Kleinkinder unter 1,20 m keine Fotoaufnahme anbieten können. In diesem Fall empfehlen wir, die Fotoaufnahme bei einem privaten Fotodienstleister vorzunehmen.

Notfallkunde im BürgerBüro

Definition eines eiligen Anliegens:

Ob ein Anliegen als eilig gilt, entscheidet abschließend das BürgerBüro vor Ort.

Eilige Anliegen liegen insbesondere vor bei:
  • Beantragung eines erforderlichen Reisedokumentes für dringende bevorstehende Reisen
    (Zum Beispiel dienstliche Reisen oder kurzfristige Reisen aufgrund eines Sterbefalls im Ausland)
    Voraussetzungen:

    • Vor dem Reiseantritt sind keine freien Termine in allen BürgerBüros verfügbar.

    • Buchung und Reisetermin müssen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
      Hinweis: Kurzfristig geplante private Reisen oder Ausflüge gelten nicht als Notfall.

  • Beantragung neuer Dokumente nach Verlust oder Diebstahl

    • Personalausweis oder Reisepass (persönliches Erscheinen erforderlich, nur wenn kein anderes gültiges Ausweisdokument mehr vorhanden ist)

    • Ausstellung neuer Kennzeichen (Umkennzeichnung)

    • Ersatz für beschädigte oder unleserliche Kennzeichen

    • Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)

  • Beantragung Kurzzeitkennzeichen

Wichtiger Hinweis für Notfallkunden:

Personen mit einem eiligen Anliegen können als Notfallkunden ohne Termin im BürgerBüro vorsprechen. Bitte kommen Sie rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeit und richten Sie sich auf längere Wartezeiten ein, da Terminkunden Vorrang haben.


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