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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die öffentliche Auslegung des dritten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der dritte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ mit dem Stand Juli 2020, die Begründung inkl. Umweltbericht mit dem Stand Juli 2020, die faunistischen Untersuchungen zu Brutvögel und Feldhamstern vom 02.10.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.