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Bürgerversammlung zu den Bebauungsplan "Niendorfer Straße" sowie zur F-Planänderung "Niendorfer Straße", und dem Bebauungsplan "Am Holländer"

Das Stadtplanungsamt lud am Dienstag, den 14.07.2020 zu einer Bürgerversammlung ein. In der Mensa des Baudezernates, An der Steinkuhle 6, wurden die Vorentwürfe zu den Bebauungsplänen Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und Nr. 366-4 „Am Holländer“ vorgestellt.

Der B-Plan Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ wurde von 17.00  bis 18.00 Uhr und der B-Plan Nr. 366-4 „Am Holländer“ von 18:30 bis 19.30 Uhr präsentiert. Zwischen den beiden Terminen fand eine Pause von 30 Minuten statt.

Vertreter des Stadtplanungsamtes und das mit der Planung beauftragte Planungsbüro stellten auf der Bürgerversammlung den aktuellen Stand des jeweiligen Bebauungsplans vor.

Das Plangebiet Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ im nördlichen Bereich von Ottersleben, nördlich der Niendorfer Straße und östlich des Kleinen Ottersleber Friedhofes, umfasst eine Fläche von ca. 6,1 ha. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine aufgegebene zum überwiegenden Teil brachliegende Kleingartenanlage „Flora 1919“.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von bis zu 80 Einfamilien- und Doppelhäusern. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten aus und ist dementsprechend im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu ändern.

Das Plangebiet Nr. 366-4 „Am Holländer“ stellt den westlichen Siedlungsrand der Dorflage Diesdorf dar. Aktuell sind nur die Bereiche für Wohnbebauung genutzt, welche eine Erschließung aufweisen. Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfordert eine Bebauungsplanaufstellung und voraussichtlich auch eine Bodenordnung (Umlegungsverfahren). Die vorhandene Grundstücksstruktur erschwert aktuell eine innere Erschließung des Plangebietes. Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt über den Döllweg.

Die Planaufstellung dient der Abrundung der Ortslage Diesdorf und der Deckung des Bedarfs an für den Einfamilienhausbau geeigneten Grundstücken.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, ihre Anregungen und Anmerkungen in die Bebauungsplanverfahren einfließen zu lassen.

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 konnte es beim Einlass zu Wartezeiten kommen.