Das Tragen von Masken im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Ladengeschäften stellt mitunter für Menschen mit Behinderungen eine große Herausforderung dar. Deshalb sind laut der 5. Corona-Eindämmungsverordnung, welche am 2. Mai von der Landesregierung beschlossen wurde, folgende Personen von der Maskenpflicht ausgenommen:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren
- Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
Die 5. Eindämmungsverordnung soll zunächst bis zum 27. Mai 2020 gelten.
[Stand: 07.05.2020, Örtliches Teilhabemanagement]
Das Projekt "Magdeburg wird inklusiv - wir sind dabei" ist Bestandteil des Landesprogrammes Örtliches Teilhabemanagement und wird aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt sowie dem Europäischen Sozialfonds gefördert.