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Das Tragen von Masken im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Ladengeschäften stellt mitunter für Menschen mit Behinderungen eine große Herausforderung dar. Deshalb sind laut der 5. Corona-Eindämmungsverordnung, welche am 2. Mai von der Landesregierung beschlossen wurde, folgende Personen von der Maskenpflicht ausgenommen:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Die 5. Eindämmungsverordnung soll zunächst bis zum 27. Mai 2020 gelten.

[Stand: 07.05.2020, Örtliches Teilhabemanagement]

Das Projekt "Magdeburg wird inklusiv - wir sind dabei" ist Bestandteil des Landesprogrammes Örtliches Teilhabemanagement und wird aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt sowie dem Europäischen Sozialfonds gefördert.