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Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Nutzung von Bussen und Bahnen im Öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen und Aufhalten in sämtlichen Ladengeschäften ab dem 23. April 2020 hat das Land Sachsen-Anhalt beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen.

Gerade im Öffentlichen Personennahverkehr kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen. Des Weiteren kann hier keine regelmäßige Belüftung garantiert werden, sodass sich Tröpfchen über die Luft leichter verbreiten können. Zudem ist auch der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht immer einzuhalten.

Auch in Supermärkten und allen anderen Ladengeschäften kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern trotz zahlreicher Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen nicht immer eingehalten werden. Zudem sind die Verkäufer*innen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, da diese trotz aller Vorkehrungen oftmals mit vielen Kund*innen in verbalem Austausch stehen und in vielen Ladengschäften trotz größter Bemühungen keine hinreichende Belüftung zu garantieren ist, so dass sich das Virus hier einfacher durch die Luft verbreiten kann.

Zum eigenen sowie zum Fremdschutz wird im ÖPNV und beim Einkauf in allen Geschäften aus diesen Gründen ab dem 23. April 2020 eine gesetzliche Mund-Nasen-Schutz-Pflicht eingeführt.