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Das Elterngeld ist als finanzielle Unterstützung  für Eltern gedacht, die sich vor allem in den ersten Lebensmonaten selbst um ihre Kinder kümmern und dadurch Einnahmeausfälle verkraften müssen. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die in Elternzeit sind und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.  Die finanzielle Hilfe beträgt etwa zwei Drittel des ehemaligen Nettogehaltes des Antragsstellers, dabei aber mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Wenn Mutter und Vater sich die Elternzeit teilen, so dürfen beide zusammen auf 14 Monate kommen, wobei ein einzelnes Elternteil nicht mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen darf. 

Ausländer aus EU-Staaten haben ein grundsätzliches Anrecht auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland leben oder arbeiten. Menschen die aus Drittländern nach Deutschland gekommen sind brauchen entweder eine Niederlassungserlaubnis oder müssen schon hier in Deutschland gearbeitet haben.

Wie und wo beantrage ich das Elterngeld?

Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Den Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle ein. Das für Sie geltende Antragsformular können Sie auf familienportal.de herunterladen.

Es ist nicht nötig, den Antrag sofort nach der Geburt Ihres Kindes zu stellen. Bitte beachten Sie aber: Rückwirkend wird das Elterngeld höchstens für die letzten drei Monate vor Antragstellung gezahlt. Sie sollten also nicht zu lange warten.

In Magdeburg ist die zuständige Elterngeldstelle das Sozial-und Wohnungsamt.

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