Inhalt

Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 die Änderung des Geltungsbereiches, Umbenennung, Verfahrenswechsel und öffentliche Auslegung des einfachen Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 303-1 "Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des einfachen Entwurfs erfolgt vom 02.03.2020 bis 01.04.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) und die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.