Inhalt

Folgende Auslegungen wurden 2020 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Dezember 2020

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A "Elbbahnhof" in einem Teilbereich

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A "Elbbahnhof" in einem Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 05. November 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A "Elbbahnhof" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 23.11.2020 bis einschließlich 22.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A „Elbbahnhof" mit dem Stand August 2020, die Begründung mit dem Stand August 2020 sowie die Überschlägige Schallimmissionsprognose mit dem Stand 15.05.2020 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 "Buttergasse"

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 "Buttergasse"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 "Buttergasse" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 16.11.2020 bis einschließlich 15.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 „Buttergasse" mit dem Stand Juni 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2020) und die Begründung mit dem Stand Juni 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2020) liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die öffentliche Auslegung des dritten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der dritte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ mit dem Stand Juli 2020, die Begründung inkl. Umweltbericht mit dem Stand Juli 2020, die faunistischen Untersuchungen zu Brutvögel und Feldhamstern vom 02.10.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife"

Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 367-3 „Diesdorf südliche Wendeschleife“ mit dem Stand Juni 2020, die Begründung mit dem Stand Juni 2020, der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit dem Stand 26.03.2020, Artenschutzrechtliche Untersuchungen von 2019, Schalltechnische Untersuchungen mit dem Stand 12.12.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-5 "Sternbogen"

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-5 "Sternbogen"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 229-5 "Sternbogen" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-5 „Sternbogen“ mit dem Stand August 2020 und die Begründung mit dem Stand August 2020 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

August 2020

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 431-3 "Doctor-Eisenbart-Ring"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 431-3 "Doctor-Eisenbart-Ring"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 431-3 "Doctor-Eisenbart-Ring" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 24.08.2020 bis 23.09.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 431-3 „Doctor-Eisenbart-Ring“ mit dem Stand April 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.07.2020), die Begründung inkl. Umweltbericht mit dem Stand April 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.07.2020), die Baugrundkurzeinschätzung mit Stand vom 16. Oktober 2018, Kartierungen zum Vorkommen der Feldlerche sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.08.2020 bis 09.09.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit dem Stand April 2020, die Begründung mit dem Stand April 2020, die faunistischen Untersuchungen vom 27. September 2019 und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 252-3 "Berliner Chaussee/ Biederitzer Weg"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 252-3 "Berliner Chaussee/ Biederitzer Weg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 04. Juni 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 252-3 "Berliner Chaussee/Biederitzer Weg" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.08.2020 bis 09.09.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 252-3 „Berliner Chaussee/Biederitzer Weg“ mit dem Stand Februar 2020, die Begründung mit dem Stand Februar 2020, der Umweltbericht mit dem Stand 23.07.2020, die Faunistische Kartierung, die Verkehrsuntersuchung zur Verkehrsanbindung mit dem Stand August 2018, die Schalltechnische Untersuchung mit dem Stand 20.07.2020 und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Juni 2020

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 178-4E "Hansastraße"

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 178-4E "Hansastraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. 178-4E "Hansastraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 178-4E „Hansastraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020) und die Begründung mit dem Stand Dezember 2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee"

Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 256-4 „Puppendorf / Berliner Chaussee“ mit dem Stand Januar 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), die Begründung mit dem Stand Januar 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), Untersuchungen zu möglichen Brutvögelvorkommen mit dem Stand Februar 2018, das Schalltechnische Gutachten mit dem Stand vom 20.08.2019, das Baugrundgutachten mit Stand vom 04.07.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 07.12.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.12.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 27.11.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 17.12.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 471-2 "Alt Fermersleben / Schanzenweg"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 471-2 "Alt Fermersleben / Schanzenweg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. 471-2 "Alt Fermersleben / Schanzenweg" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 471-2 „Alt Fermersleben/Schanzenweg“ mit dem Stand März 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), die Begründung mit dem Stand März 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020) sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde von 2020, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.03.2020, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 09.03.2020 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.03.2020 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Mai 2020

Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“

Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 die Änderung des Geltungsbereiches, Umbenennung, Verfahrenswechsel und öffentliche Auslegung des einfachen Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 303-1 "Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des einfachen Entwurfs erfolgt vom 25.05.2020 bis 24.06.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) und die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung erfolgt vom 25.05.2020 bis 24.06.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 334-1.2 „Einzelhandelsstandort Bergstraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Begründung mit dem Stand Juli 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Eingriffsbilanz mit dem Stand Juli 2019 und die Schallimmissionsprognose vom 28.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 333-1 "Spielplatz Bergstraße"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 333-1 "Spielplatz Bergstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. 333-1 "Spielplatz Bergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 25.05.2020 bis 24.06.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 333-1 „Spielplatz Bergstraße“ mit dem Stand Januar 2020, die Begründung mit dem Stand Dezember 2019 und die Übersicht der Spielplatzstandorte liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

März 2020

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung erfolgt vom 16.03.2020 bis 17.04.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 334-1.2 „Einzelhandelsstandort Bergstraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Begründung mit dem Stand Juli 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Eingriffsbilanz mit dem Stand Juli 2019 und die Schallimmissionsprognose vom 28.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“

Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 die Änderung des Geltungsbereiches, Umbenennung, Verfahrenswechsel und öffentliche Auslegung des einfachen Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 303-1 "Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des einfachen Entwurfs erfolgt vom 02.03.2020 bis 01.04.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) und die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Februar 2020

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 "Hopfenbreite 63"

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 "Hopfenbreite 63"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 410-6.1 "Hopfenbreite 63" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 2. Entwurfs erfolgt vom 17.02.2020 bis 02.03.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“ mit dem Stand Dezember 2019, die Begründung mit dem Stand Dezember 2019, der Umweltbericht als Teil der Begründung, mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser sowie Kultur- und sonstige Sachgüter , der Vorhaben- und Erschließungsplan mit integriertem Freiflächenplan, das Schalltechnische Gutachten vom 10.07.2018 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.01.2019, der Unteren Wasserbehörde vom 29.01.2019, der Unteren
Naturschutzbehörde vom 07.02.2019 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Erweiterung des Geltungsbereiches und  öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 134-8-1 "Lübecker Straße/Alte Diamantbrauerei"

Erweiterung des Geltungsbereiches und  öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 134-8-1 "Lübecker Straße/Alte Diamantbrauerei"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2019 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 134-8 "Lübecker Straße / Alte Diamantbrauerei" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 2. Entwurfs erfolgt vom 03.02.2020 bis 04.03.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 134-8 „Lübecker Straße/ Alte Diamantbrauerei“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.12.2019 – Änderungsantrag DS0439/19/1), die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.12.2019 – Änderungsantrag DS0439/19/1), die Faunistische Untersuchung vom 18.06.2014, das Baugrundgutachten vom 25.07.2018 und das Schalltechnische Gutachten vom 28.08.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Januar 2020

Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof"

Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 3. Entwurfs zur 4. Änderung erfolgt vom 08.01.2020 bis 07.02.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 3. Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 Schlachthof“ mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1 des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019, folgende Anlagen der Begründung
Anlage 1:  Ergebnisse der Schalltechnischen Gutachten (Bericht-Nr.: 02017-P-I vom 14.08.2017), der 1. Ergänzung (Bericht-Nr.: 02617-P-I vom 20.09.2017), der 2. Ergänzung (Bericht-Nr.: 00218-P-I vom 16.01.2018) sowie der 3. Ergänzung (Bericht-Nr.: 01619-P-I vom 04.04.2019); Verfasser: Dipl.-Ing. Dipl. Mus. Hagen Rosenheinrich, Büro Akustik und Schallschutz Rosenheinrich - ASR; Weimar-Leipzig)
Anlage 2: Gutachterliche Stellungnahme (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung Ludwigsburg vom 22.02.2019) 
Anlage 3: Einzelfallprüfung nach § 3 UVPG (UVP-Vorprüfung) 
sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 25.04.2019, der Unteren Wasserbehörde vom 25.04.2019 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 23.04.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof"

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 2. Entwurfs zur 5. Änderung erfolgt vom 08.01.2020 bis 07.02.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf zum zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 Schlachthof“ mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0170/19/1 des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019, folgende Anlage der Begründung: 
Anlage 1:  Ergebnisse der Schalltechnischen Gutachten (Bericht-Nr.: 02017-P-I vom 14.08.2017), der 1. Ergänzung (Bericht-Nr.: 02617-P-I vom 20.09.2017), der 2. Ergänzung (Bericht-Nr.: 00218-P-I vom 16.01.2018) sowie der 3. Ergänzung (Bericht-Nr.: 01619-P-I vom 04.04.2019), Stellungnahme (Bericht-Nr.: 05119-P-I vom 21.11.2019); Verfasser: Dipl.-Ing. Dipl. Mus. Hagen Rosenheinrich, Büro Akustik und Schallschutz Rosenheinrich - ASR; Weimar-Leipzig)
sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.11.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 06.11.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.