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Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Schulbesuch?
Die Schulpflicht endet in Sachsen-Anhalt 12 Jahre nach ihrem Beginn. Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst mindestens neun Jahre Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Vollzeitschulpflicht). Sofern sie nicht anschließend allgemeinbildende Schulen besuchen, erfüllen sie ihre Schulpflicht durch den Besuch einer berufsbildenden Schule. Sie ist erfüllt, wenn eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht oder ein von der Schulbehörde genehmigtes Bildungsangebot mindestens ein Jahr lang besucht wird.

Eine Übersicht zu Möglichkeiten nach dem Besuch einer weiterführenden Schule finden Sie hier:
Bildungswegweiser - Übergänge auf Deinem Weg zum Abschluss!

Weitere Informationen sind auf auf den Seiten Arbeit + Ausbildung zu finden.