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Nebenwohnung abmelden

Beim Auszug aus einer Nebenwohnung ist eine Abmeldung bei der zuständigen Stelle erforderlich.

Beschreibung

Wenn Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen, müssen Sie diese bei der Meldebehörde abmelden. Beziehen Sie jedoch lediglich eine neue Nebenwohnung im Zuständigkeitsbereich derselben Meldebehörde, ist eine separate Abmeldung nicht erforderlich – im Rahmen der Ummeldung wird die bisherige Nebenwohnung automatisch abgemeldet.

Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zum Verfahrensablauf der Zweitwohnsitzsteuererhebung in Magdeburg.

Erforderliche Unterlagen

Online

  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte, jeweils mit aktivierter Onlineausweisfunktion und dazugehöriger sechsstelliger PIN
  • NFC-fähiges Handy oder PC/Laptop mit Kartenlesegerät
  • AusweisApp
  • optional ein BundID-Konto (Online-Dienst kann über Gastzugang genutzt werden)

Persönliche Vorsprache

  • gültiges Ausweisdokument
  • In Vertretung: zusätzlich schriftliche Vollmacht; ggf. Betreuungsvollmacht

Schriftlicher Antrag

  • formlose schriftliche Abmeldung (z.B. Abmeldeformular)
  • Kopie Ausweisdokument
  • In Vertretung: zusätzlich schriftliche Vollmacht; ggf. Betreuungsvollmacht

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden.

Frist

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie haben gemäß § 12 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, die Berichtigung unrichtiger oder die Ergänzung unvollständiger Daten im Melderegister zu verlangen. Dieser Anspruch besteht gemäß Artikel 12 Absatz 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ist für Sie unentgeltlich.

Grundsätzlich müssen Sie als betroffene Person nachweisen, dass die gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Daten ursprünglich von Ihnen selbst angegeben wurden, zum Beispiel im Rahmen einer An- oder Abmeldung.

Was sollte ich noch wissen?

Die Abmeldung Ihrer Nebenwohnung ist sowohl bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes als auch bei der Meldebehörde der Nebenwohnung möglich.

Verfahrensablauf

Online

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie komplett online durchführen. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie digital.

Persönliche Vorsprache

Sie kommen mit einem gültigen Ausweisdokument in eines unserer Bürgerbüros. Wir nehmen Ihre Daten auf und stellen Ihnen direkt eine Abmeldebestätigung aus.

Eine Vertretung ist möglich. Bitte bringen Sie zusätzlich eine Vollmacht sowie den gültigen Ausweis der bevollmächtigenden Person mit.

Schriftlicher Antrag

Senden Sie uns das Abmeldeformular oder einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben:

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Anschrift der Nebenwohnung in Magdeburg

  • Auszugsdatum

Die Abmeldebestätigung erhalten Sie per Post an Ihre Hauptwohnung. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldebestätigung aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden kann.

Voraussetzungen

  • Sie haben aktuell eine Nebenwohnung in Magdeburg gemeldet.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Minderjährige bis 16 Jahre:

Die Abmeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren obliegt der Person, aus deren Wohnung der oder die Minderjährige auszieht (in der Regel den Eltern).

Betreute Personen:

Betreuerinnen und Betreuer, die über das Aufenthaltsbestimmungsrecht der betreuten Person verfügen, können diese bei der Meldebehörde abmelden. Hierfür sind die Betreuungsurkunde im Original sowie ein eigenes Ausweisdokument vorzulegen. Sofern vorhanden, ist auch das Ausweisdokument der betreuten Person vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Online

Der Antrag wird sofort (automatisiert) verarbeitet. Die Abmeldebestätigung kann direkt heruntergeladen werden.

Persönliche Vorsprache

Die Abmeldung einer Wohnung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache dauert wenige Minuten.

 Schriftlicher Antrag

Die Bearbeitung schriftlicher Abmeldungen inklusive der postalischen Zustellung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Siehe auch

Weitere Informationen

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Zuständige Stelle

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