In Beherbergungsstätten anmelden
Sofern Sie in einer Beherbergungsstätte (Hotel, Pension) aufgenommen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Meldepflicht bestehen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Online
- gültiger Personalausweis oder gültige Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN.
- ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät. Weitere Informationen zu kompatiblen Geräten für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden Sie hier.
- die AusweisApp für Ihr Smartphone oder Ihren PC.
- Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
-
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung,
- Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen.
-
Persönliche Vorsprache
- Gültige Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis, Pass oder Passersatz)
- sowie gegebenenfalls zusätzlich:
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Unionsbürgerkarte (eID-Karte)
- Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
-
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung,
- Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen.
-
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- bei betreuten Personen: Betreuerausweis
- Erklärung zu den Wohnverhältnissen eines minderjährigen Einwohners ist nur in folgenden Fällen erforderlich:
- Die Hauptwohnung des Kindes wird erstmalig von der bisherigen gemeinsamen Familienwohnung geändert.
- Die Hauptwohnung des Kindes soll bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten von einem Elternteil zum anderen wechseln.
- Die Hauptwohnung des Kindes befindet sich bei einer dritten Person (z. B. Großeltern).
Wichtige Hinweise bei Zuzug aus dem Ausland
- Die persönliche Vorsprache aller meldepflichtigen Personen ist zwingend erforderlich.
- Neben dem Zuzugsstaat muss auch die letzte frühere Adresse in Deutschland angegeben werden, sofern bereits einmal ein Wohnsitz in Deutschland bestand.
- Zum Nachweis des Familienstandes bzw. der Elternschaft von minderjährigen Einwohnern legen Sie bitte vor:
- die letzte Eheurkunde oder Scheidungsurteil,
- bei minderjährigen Einwohnern: Geburtsurkunde
Wichtige allgemeine Hinweise
- Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
- In Einzelfällen können weitere Unterlagen nachgefordert werden.
- Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers eingereicht werden.
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen.
Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie haben gemäß § 12 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, die Berichtigung unrichtiger oder die Ergänzung unvollständiger Daten im Melderegister zu verlangen. Dieser Anspruch besteht gemäß Artikel 12 Absatz 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ist für Sie unentgeltlich.
Grundsätzlich müssen Sie als betroffene Person nachweisen, dass die gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Daten ursprünglich von Ihnen selbst angegeben wurden, zum Beispiel im Rahmen einer An- oder Abmeldung.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des »Wohnens« in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Anmeldung online oder persönlich im Bürgerbüro durchführen.
Online
- Prüfen Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes.
- Sie starten den Online-Dienst. Halten Sie Ihren Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN bereit.
- Sie melden sich mit Ihrem BundID-Konto im Online-Dienst an. Erstellen Sie sich ein BundID-Konto, falls Sie noch keines haben.
- Geben Sie die Daten zur Anschrift in der Beherbergungsstätte ein und laden Sie eine Wohnungsgeberbestätigung hoch.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
- Im Online-Dienst ist nun die fälschungssichere digitale Meldebestätigung für Sie und gegebenenfalls für Ihre Familienmitglieder hinterlegt. Melden Sie sich erneut bei Ihrem BundID-Konto an und laden Sie sich die Meldebestätigung herunter.
- Für die Aktualisierung Ihrer Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweises leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert die dort gespeicherte Anschrift.
- Die Bundesdruckerei schickt Ihnen per Post einen Aufkleber mit der neuen Anschrift zu. Damit überkleben Sie bitte die alte Anschrift auf Ihrem Personalausweis. Für eine eID-Karte gibt es keinen Adressaufkleber. Falls Sie von einem anderen Ort in Deutschland nach Magdeburg gezogen sind und einen gültigen Reisepass besitzen, erhalten Sie zusätzlich einen Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass.
Persönliche Vorsprache
- Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin im Bürgerbüro.
- Erscheinen Sie persönlich zum Termin oder lassen Sie sich vertreten.
- Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
- Ihre Angaben werden vor Ort geprüft.
- Sie erhalten die Meldebestätigung direkt im Anschluss. Ihre neue Anschrift wird sofort in Ihrem Ausweisdokument aktualisiert.
Voraussetzungen
Eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte (z. B. Hotel, Pension oder ähnliche Einrichtung) in Magdeburg länger als sechs Monate untergebracht sind.
- Wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben und Ihr Aufenthalt mehr als drei Monate dauert – in diesem Fall müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Überschreiten dieser Frist anmelden.
Online
- Mindestalter 18 Jahre
- Die Anmeldung erfolgt innerhalb Deutschlands. Ein Zuzug aus dem Ausland erfordert die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (eID-Karte)
- Registrierung/Anmeldung über die BundID
- aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
Persönliche Vorsprache
- Mindestalter 16 Jahre
- Terminvereinbarung im Bürgerbüro
Bearbeitungsdauer
Online
Die Bearbeitung der Online-Anmeldung dauert bis zu einer Woche.
Persönliche Vorsprache
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort bei Vorsprache.