Inhalt

Folgende Auslegungen wurden 2019 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Dezember 2019

Öffentliche Auslegung des 4. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"

Öffentliche Auslegung des 4. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 die verkürzte öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 4. Entwurfs erfolgt vom 02.12.2019 bis 16.12.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 4. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223.1.3 "Klaus-Miesner-Platz" mit dem Stand November 2019 (Ergänzung gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1/1 zum Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019 (Ergänzung gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1/1 zum Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018, die Verkehrsuntersuchung für die Anbindung des Gebietes des ehemaligen Schlachthofes an das kommunale Straßenhauptnetz vom 20.05.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.08.2019, der Unteren  Immissionsschutzbehörde vom 12.08.2019 liegen zur Auslegung bereit

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

November 2019

Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178-4B "Südlich Hafenstraße"

Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178-4B "Südlich Hafenstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178-4B "Südlich Hafenstraße" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 3. Entwurfs erfolgt vom 04.11.2019 bis 04.12.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 3. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 178-4B „Südlich Hafenstraße“ mit dem Stand Juli 2019, die Begründung mit dem Juli 2019, das Schalltechnische Gutachten vom 18.12.2018 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 27.10.2016 und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.02.2010 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformationen:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

September 2019

Verfahrenswechsel, Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg"

Verfahrenswechsel, Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seinen Sitzungen am 26. Januar 2017 und am 22. August 2019 den Verfahrenswechsel, die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.09.2019 bis 29.10.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg" mit dem Stand September 2016, die Begründung mit dem Stand September 2016 und die Schalltechnische Stellungnahme vom 26.08.2016 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Juli 2019

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.07.2019 bis 29.08.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51" mit dem Stand April 2019, die Begründung mit dem Stand April 2019, die Baumkartierung und Gehölzbestandsliste mit dem Stand von 2018 als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.10.2017, die Faunistische Untersuchung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 12.12.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 02.01.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz" beschlossen.

Lage zum B-Plan 223-1.3

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurf erfolgt vom 19.07.2019 bis 26.08.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 3. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1-3 „Klaus-Miesner-Platz“ mit dem Stand Februar 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.06.2019), die Begründung mit dem Stand Februar 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.06.2019), folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 26.11.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.11.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 05.11.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 27.11.2018 und die Verkehrsuntersuchung für die Anbindung des Gebietes des ehemaligen Schlachthofes an das kommunale Straßenhauptnetz vom 20.05.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Juni 2019

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-4D "Sandtorstraße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-4D "Sandtorstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-4D "Sandtorstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan 178-4D

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurf erfolgt vom 21.06.2019 bis 22.07.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 178-4D "Sandtorstraße" mit dem Stand Mai 2019, die Begründung mit dem Stand Mai 2019 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.07.2017, der Bodenschutzbehörde vom 05.07.2017 sowie der Unteren Wasserbehörde vom 11.07.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

April 2019

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25" und Erweiterung des Geltungsbereichs

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25" und Erweiterung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. März 2019 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25" und die Erweiterung des Geltungsbereichs beschlossen.
Lage zum B-Plan 124-3

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 15.04.2019 bis 17.05.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 124-3 „Am Polderdeich 25“ mit dem Stand Dezember 2018, die Begründung mit dem Stand Dezember 2018, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als Anlage zur Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 11.09.2017 und 06.11.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.09.2017 und 22.11.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 15.11.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 22.11.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 124-3

Begründung / Umweltbericht

umweltbezogene Stellungnahmen, Stand 2017

umweltbezogene Stellungnahmen, Stand 2018

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

März 2019

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der zweiten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ im Teilbereich

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der zweiten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ im Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der zweiten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite" im Teilbereich beschlossen.

Lage zum B-Plan 103-1

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.03.2019 bis 18.04.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ im Teilbereich mit dem Stand November 2018, die Begründung mit dem Stand November 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 25.07.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.07.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 17.07.2017 und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung vom 10.07.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 103-1

Begründung / Umweltbericht

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Februar 2019

Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 354-1D„Frankefelde Ostseite“ im Teilbereich D

Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 354-1D„Frankefelde Ostseite“ im Teilbereich D

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2019 die Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 354-1D "Frankefelde Ostseite" im Teilbereich D beschlossen.

Lage zum B-Plan 354-1D

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.02.2019 bis 20.03.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 354-1D „Frankefelde Ostseite“ im Teilbereich D mit dem Stand November 2018, die Begründung mit dem Stand November 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, das Baugrundgutachten mit dem Stand 24.05.2016 als Anlage zur Begründung, die Kartierung zum Feldhamstervorkommen mit dem Stand Juni
2017 als Anlage zur Begründung, die Brutvogelkartierung auf den Ackerflächen Frankefelde als Anlage zur Begründung, die schematische Darstellung der Straßentypen als Anlage zur Begründung und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Untere Wasserbehörde vom 06.04.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 04.04.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.03.2017 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.03.2017 liegen zur Auslegung bereit.

unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 354-1D

Begründung / Umweltbericht

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Januar 2019

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 "Hopfenbreite 63" beschlossen.

Lage zum B-Plan 410-6.1

ZUR Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 21.01.2019 bis 21.02.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“ mit dem Stand Oktober 2018, die Begründung mit dem Stand Oktober 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, der Vorhaben- und Erschließungsplan mit integriertem Freiflächenplan als Anlage zur Begründung, die Biotoptypenkartierung vom 17.08.2017 als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.07.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 29.06.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 19.06.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 25.06.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde liegen zur Auslegung bereit.

unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1

Begründung / Umweltbericht

  Schalltechnische Untersuchung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1 "Therapiezentrum Harsdorfer Straße 22"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1 "Therapiezentrum Harsdorfer Straße 22"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1 "Therapiezentrum Harsdorfer Straße 22" beschlossen.

Lage zum B-Plan 302-5.1

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 21.01.2019 bis 21.02.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1 „Therapiezentrum Harsdorfer Straße“ mit dem Stand September 2018, die Begründung mit dem Stand September 2018, der Vorhaben- und Erschließungsplan als Anlage zur Begründung, die Höhenabwicklung und die Broschüren der geplanten Gebäude (Therapiezentrum, Ärztehaus, Demenzzentrum, Pflegeschule, Internat) als Anlage zur Begründung, das Schalltechnische Gutachten vom 14.09.2018, der Geotechnische Bericht vom 05.09.2018, das Baumgutachten Birke vom 23.07.2018, das Baumgutachten Gehölzgruppe vom 13.09.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 23.07.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 05.07.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 05.07.2018 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 27.06.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1

Begründung zum Entwurf

Schalltechnisches Gutachten

Geotechnischer Bericht

Baumgutachten Birke

Baumgutachten Gehölzgruppe

umweltbezogene Stellungnahmen

HINweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.