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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 "Hopfenbreite 63" beschlossen.

Lage zum B-Plan 410-6.1

ZUR Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 21.01.2019 bis 21.02.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“ mit dem Stand Oktober 2018, die Begründung mit dem Stand Oktober 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, der Vorhaben- und Erschließungsplan mit integriertem Freiflächenplan als Anlage zur Begründung, die Biotoptypenkartierung vom 17.08.2017 als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.07.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 29.06.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 19.06.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 25.06.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde liegen zur Auslegung bereit.

unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1

Begründung / Umweltbericht

  Schalltechnische Untersuchung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.