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Ausgleichsleistungen für politische Opfer der DDR beantragen

Allgemeine Informationen

Mit dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) wird Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR und mit dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) den im Berufsleben politisch Verfolgten ein Weg eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung:

Frau Dietze
Tel.: +49 391 540 36 26
E-Mail: katy.dietze@soz.magdeburg.de


Frau Schmidt
Tel.: +49 391 540 36 85
E-Mail: doreen.schmidt@soz.magdeburg.de

Erforderliche Unterlagen

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen hilfreich sein zur Nachweislegung der erlittenen politischen Verfolgungsmaßnahme. Dies kann nur im Verfahren konkret geklärt werden (z.B. SV-Ausweis bei beruflichen Benachteiligungen, Grundbuchauszüge bei Vermögensschäden, ärztliche Unterlagen bei Gesundheitsschäden).

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Betroffene, die selbst das DDR-Regime (oder NS-Regime) mitgetragen haben, z.B. in leitenden Positionen oder als Informeller Mitarbeiter, sind in der Regel von der Rehabilitierung ausgeschlossen.
Weitere Information erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Leistungsbereich I

amt. Abteilungsleiter Dirk Rößler

Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg

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