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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1 "Nahversorger St.-Josef-Straße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1 "Nahversorger St.-Josef-Straße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 301-3.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 301-3.1 „Nahversorger St.-Josef-Straße“ mit dem Stand September 2018, die Begründung mit dem Stand September 2018, das naturschutzfachliche Gutachten mit dem Stand November 2017, das schalltechnische Gutachten vom 25.03.2017, das Baugrundgutachten vom 14.03.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 26.06.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.06.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 28.06.2017 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 27.06.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1

Begründung zum Entwurf

Naturschutzfachliches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten

Baugrundgutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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