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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 den erneuten Entwurf sowie seine öffentliche Auslegung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich" beschlossen. Die Veröffentlichung darüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 25/2018.

zur Auslegung:

Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen des Entwurfes zur 14. Änderung „Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich" erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

  • Lageplan zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich"

  • Begründung und Umweltbericht zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich"
  • Planentwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich" 

Info zur Auslegung:

Die öffentliche Auslegung von Entwürfen zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, bevor der Stadtrat abschließend über die Änderung entscheidet (Feststellungsbeschluss).
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung schriftlich (per Post) oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt während der Auslegungsfrist zu den Dienstzeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00-15:00 Uhr, Dienstag von 08:00-17:30 Uhr und Freitag von 08:00-13:00 Uhr) im Stadtplanungsamt öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur 14. Änderung

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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