Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 256-2 "Wohnpark Hohefeld"
Lageplan zum B-Plan 256-2
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf liegt auch die Begründung mit den Anlagen Schallschutz- und Zauneidechsengutachten zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hnweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.