Inhalt
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung
Sie haben ein Widerspruchsrecht:
- gegen die Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen Ihre Familienangehörigen (Ehepartner*in, minderjährige Kinder, Eltern) angehören, wenn Sie selbst einer anderen oder keiner Religionsgesellschaft zugehörig sind. Dies gilt nicht, soweit die Daten zur Erhebung der Kirchensteuer der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Absatz 3 BMG);
- gegen die Übermittlung Ihres Vor- und Nachnamens, falls vorhanden, Ihres Doktorgrads sowie Ihrer Anschrift an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 50 Absatz 5 BMG);
- gegen die Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG);
- gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern (§ 50 Absatz 5 BMG).
Erforderliche Unterlagen
- Für den Widerspruch sind keine besonderen Unterlagen vorgeschrieben; er ist an keine Form gebunden.
- Bei Nutzung des Onlinedienstes werden benötigt:
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte mit Onlinefunktion
- Die dazugehörige 6-stellige PIN
- Optional: ein BundID-Konto (ein Gastzugang ist ebenfalls möglich)
Gebühren
- Die Erklärung des Widerspruches gegen Datenübermittlungen ist gebührenfrei.
Fristen
Der Widerspruch kann grundsätzlich jederzeit erklärt werden und gilt bis auf Widerruf.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Verfahrensablauf
- Online: Über den Onlinedienst kann der Widerspruch elektronisch erklärt werden, hierfür werden die oben genannten Unterlagen und ggf. ein BundID-Konto benötigt.
- Postalisch: Antragsformulare stehen bereit und können ausgefüllt per Post eingereicht werden.
- Persönlich im Bürgerbüro: Der Widerspruch kann direkt im Bürgerbüro erklärt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind in Magdeburg mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet.
- Für die Beantragung von Übermittlungssperren liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Für Personen unter 16 Jahren kann nur der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
- Online: Eintragung, Löschung und Änderungen werden sofort bearbeitet. Sie erhalten eine digitale Bestätigung.
- Postalisch: Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Eingang des Antrags. Sie erhalten eine Bestätigung postalisch an Ihre Meldeanschrift.
- Persönlich vor Ort: Die Bearbeitung erfolgt sofort, und Sie erhalten eine Bestätigung direkt ausgehändigt.