Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung
Sie haben ohne Angabe von Gründen ein Widerspruchsrecht:
- gegen die Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen Ihre Familienangehörigen (Ehepartner*in, minderjährige Kinder, Eltern) angehören, wenn Sie selbst einer anderen oder keiner Religionsgesellschaft zugehörig sind. Dies gilt nicht, soweit die Daten zur Erhebung der Kirchensteuer der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Absatz 3 BMG);
- gegen die Übermittlung Ihres Vor- und Nachnamens, falls vorhanden, Ihres Doktorgrads sowie Ihrer Anschrift an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 50 Absatz 5 BMG);
- gegen die Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG).
Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten in oben genannten Fällen nicht weitergegeben werden. Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Erforderliche Unterlagen
Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Für eine einfache und schnelle Antragstellung empfehlen wir die Nutzung unseres Onlinedienstes oder des bereitgestellten Antragsformulars.
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
- einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion,
- die dazugehörige 6-stellige PIN,
- optional ein BundID-Konto (die Nutzung ist auch ohne Konto über einen Gastzugang möglich).
Gebühren
Die Erklärung des Widerspruches gegenüber der Meldebehörde ist gebührenfrei.
Fristen
Der Widerspruch kann grundsätzlich jederzeit erklärt werden und gilt bis auf Widerruf.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Verfahrensablauf
Die Einlegung des Widerspruchs gegenüber der Meldebehörde ist an keine bestimmte Form gebunden. Dieser kann online, schriftlich oder persönlich vor Ort erklärt werden.
Online
- Prüfen Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes.
- Starten Sie den Online-Dienst. Halten Sie Ihren Personalausweis, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN bereit.
- Sie melden sich mit Ihrem BundID-Konto im Online-Dienst an. Optional können Sie den Online-Dienst auch als Gast nutzen.
- Nach Authentifizierung werden Ihnen die bereits im Melderegister eingetragenen Übermittlungssperren (ÜSP) angezeigt. Ist nur eine Auskunft erwünscht, kann der Dienst hier auch abgebrochen werden. Das Hinzufügen und Löschen von ÜSP ist zusätzlich möglich, indem man die gewünschte ÜSP anhakt oder abwählt.
- Zum Abschluss wird Ihnen eine Zusammenfassung angezeigt. Hier haben Sie nochmals die Möglichkeit Ihre Daten zu kontrollieren. Zusätzlich müssen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen, damit der Vorgang abgeschlossen werden kann.
- Nach Abschluss erhalten Sie sofort eine Bestätigung über die Eintragung oder Löschung für Ihre Unterlagen.
Persönlich im Bürgerbüro
- Termin über das Online-Terminportal vereinbaren.
- Zum Termin den vollständig ausgefüllten Antrag und einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen. Alternativ wird Ihr mündlicher Antrag entgegengenommen und Sie unterschreiben für die Eintragung der ÜSP vor Ort.
- Die Mitarbeitenden prüfen die Angaben und nehmen den Antrag entgegen.
- Nach Bearbeitung erhalten Sie die Bestätigung für Ihre Unterlagen sofort ausgehändigt.
Postalisch
- Antrag auf Einrichtung einer ÜSP ausfüllen und unterschreiben.
- Antrag an die Meldebehörde senden.
- Die Mitarbeitenden prüfen die Angaben und nehmen den Antrag entgegen.
- Nach Berarbeitung erhalten Sie die Bestätigung für Ihre Unterlagen postalisch an Ihre Meldeanschrift versendet.
Voraussetzungen
- Sie sind in Magdeburg mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet.
- Für die Beantragung von Übermittlungssperren liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Für Personen unter 16 Jahren kann nur der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
Online
Eintragung, Löschung und Änderungen werden sofort bearbeitet. Sie erhalten eine digitale Bestätigung.
Persönlich vor Ort
Die Bearbeitung erfolgt sofort, und Sie erhalten eine Bestätigung direkt ausgehändigt.
Postalisch
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Eingang des Antrags. Sie erhalten eine Bestätigung postalisch an Ihre Meldeanschrift.