Versteigerung von Fahrzeugen
Welche Fahrzeuge werden versteigert?
Kleintransporter Mercedes-Benz Vito Tourer (Aktenzeichen 32.1-05093-2025)
- letztes amtliches Kennzeichen: BLK-L 783
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer: WDF44770313528853
- Erstzulassung: 28. Februar 2018
- Farbe: weiß
- Kilometerstand: 123.879 km
- Diesel-Motor mit 2143 ccm
- ein Fahrzeugschlüssel ist vorhanden
- Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht vorhanden
- nicht reparierte Vorschäden: die Stoßfängerverkleidung hinten ist kratzbeschädigt, die Heckklappe hinten ist gestaucht sowie bleibend deformiert, alle Reifen sind verschlissen, Dellen und Lackbeschädigung an der Seitenwand links und der Tür links, die Dachnaht links ist eingerissen, der Spiegel rechts ist kratzbeschädigt, der Unterholm rechts ist deformiert, die Türen rechts sind kratzbeschädigt, ringsherum Hologrammspuren aufgrund entfernter Folierung auf den Karosserieflächen, der Motor läuft - aber keine Garantie auf Motorgetriebe, der Innenraum ist stark verunreinigt, innen sind diverse Verkleidungsteile verkratzt, Gebrauchsmerkmale entsprechend dem Alter und Laufleistung
- Mindestgebot: 8.000,00 Euro
Wann und wo werden die Fahrzeuge versteigert?
Am Freitag, dem 03.02.2026, wird
- um 14:00 Uhr auf dem Betriebsgelände der Firma E.A.S.T. GmbH, Große Diesdorfer Straße 64, 39110 Magdeburg, ein Kleintransporter Mercedes-Benz Vito Tourer
versteigert. Das Fahrzeug kann am Tag der Versteigerung ab einer halben Stunde vor dem Versteigerungstermin besichtigt werden.
Versteigerungsbedingungen
Es gelten folgende Versteigerungsbedingungen:
- Das Fahrzeug wird im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung versteigert. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
- Es gilt das angegebene Mindestgebot. Geboten wird durch Zuruf.
Der Mindeststeigerungssatz beträgt 50 Euro. - Erfolgt nach Aufruf des Mindestgebotes kein Gebot, kann der Leiter der Versteigerung ein anderes Mindestgebot festsetzen, anderenfalls die Versteigerung für beendet erklären.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.
- Bestehen Zweifel über den Zuschlag oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, wird das Fahrzeug erneut versteigert.
- Das Eigentum an einem ersteigerten Fahrzeug wird Zug um Zug gegen Bezahlung und übergabe des Fahrzeuges übertragen.
- Die Bezahlung des Gebotsbetrages hat in bar zu erfolgen. Die Zahlung kann vollständig am Ort der Versteigerung geleistet werden. Nach Erteilung des Zuschlages ist sofort ein Zehntel des Gebotsbetrages, jedoch mindestens ein Betrag von 1.000 Euro fällig. Sofern ein über 1.000 Euro hinaus gehender Gebotsbetrag nicht in voller Höhe geleistet wird, ist der Restbetrag am auf die Versteigerung folgenden Werktag im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Dienstgebäude Neues Rathaus/Bei der Hauptwache 4 in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr zu zahlen. Die Zahlung hat unbar zu erfolgen.
Liegt der Gebotsbetrag unter 1.000 Euro, ist die Zahlung sofort in voller Höhe am Ort der Versteigerung zu leisten. - Die amtliche Verwahrung eines ersteigerten Fahrzeuges endet mit der vollständigen Bezahlung des gebotenen Betrages. Soll das Fahrzeug danach noch auf dem Betriebsgelände der Verwahrfirma verbleiben, so hat der Ersteigerer einen privatrechtlichen Vertrag mit der Verwahrfirma zu schließen.
- Das ersteigerte Fahrzeug ist vom Ersteigerer vom Betriebsgelände der Verwahrfirma abzuholen. Ein Versand/eine Lieferung ist ausgeschlossen.
- Die zulassungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Gebrauch des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum hat der Ersteigerer selbst zu klären.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug bis zum Beginn der Versteigerung noch durch den Berechtigten ausgelöst werden kann. Die Versteigung würde dann entfallen. Interessenten wird empfohlen, sich spätestens am Tag der Versteigerung unter der Telefonnummer (03 91) 5 40 20 74 oder auf den Seiten des Ordnungsamtes unter www.magdeburg.de zu informieren, ob die Versteigerung des Fahrzeuges stattfindet.
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Gemäß § 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Empfangsberechtigte aufgefordert, seine Rechte am oben näher beschriebenen Fahrzeug bis zum 02.02.2026 um 12:00 Uhr bei der Landeshauptstadt Magdeburg, - Die Oberbürgermeisterin -, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Neues Rathaus/Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg, anzumelden.