Öffentlichen Auslegung des dritten Entwurfs zum B-Plan Nr. 483-2 „Alt Salbke Ost“
ZUR AUSLEGUNG:
Die Auslegung erfolgt vom 08.04.2016 bis 10.05.2016 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem 3. Entwurf liegen auch die Begründung incl. Gutachterlicher Prüfung der Störfallbetrachtung der Schirm GmbH sowie die Behandlung der Stellungnahmen zur Auslegung bereit.
UNTERLAGE:
3. Entwurf zum B-Plan 483-2
Begründung zum B-Plan 483-2 incl. Gutachterlicher Prüfung der Störfallbetrachtung der Schirm GmbH
Behandlung der Stellungnahmen
HINWEISE:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de vorgebracht werden.