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Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“ 

Das Land Sachsen-Anhalt zielt mit der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung darauf ab, die Förderung stärker an den regionalen Bedarfen und Voraussetzungen auszurichten. Zur Gestaltung und Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen arbeitet die Landeshauptstadt Magdeburg eng mit den Partnern in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zusammen. Es sollen spezifische Angebote entwickelt werden, individuelle Vermittlungshemmnisse der Zielgruppen abgebaut und Alternativen gegenüber der Ausgrenzung von beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe entwickelt werden. Die nachhaltige soziale und berufliche Integration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Landeshauptstadt Magdeburg ist zentrales Ziel. Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“ (RdErl. des MS vom 6. Juni 2022 – 52-04011) obliegt die Verantwortung zur regionalen Ausgestaltung der Förderung in der Landeshauptstadt Magdeburg dem Regionalen Arbeitskreis. Die regionalen Arbeitsmarktakteure werden über den Regionale Arbeitskreise in die Planung, Entscheidung und Umsetzung von Förderaktivitäten einbezogen. Aufgrund der in Jugendberufsagenturen gepflegten Kooperationsqualität zwischen den Rechtskreispartnerinnen und -partnern ist die Koordinatorin der Jugendberufsagentur Magdeburg unmittelbar in die Umsetzung der Förderprojekte eingebunden und unterstützt bei der Gestaltung der Maßnahmen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Erwerbsleben. Grundlage der Arbeit ist eine zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und der Landeshauptstadt Magdeburg geschlossene Zielvereinbarung. Die Richtlinie REGIO AKTIV ist zum 21.06.2022 in Kraft getreten und unter folgendem Link zu finden:

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=VVST-810000-20220606-SF

Für die Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung sind die einzeln aufgeführten Projekte und Personengruppen relevant.

Projektträger:

Landeshauptstadt Magdeburg
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit

Zuständige eu-Verwaltungsbehörde efre/esf:

Ministerium der Finanzen
Editharing 40
39108 Magdeburg

Zuständige Bewilligungsbehörde:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau