1. Fortschreibung/Ergänzung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 17.01.2008 das überarbeitete Magdeburger Märktekonzept beschlossen, um für Verwaltung und Politik eine verlässliche Rechtgrundlage bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Das Mageburger Märktekonzept in seiner Fortschreibung soll dem Oberzentrum Magdeburg als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes dienen. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung des Einzelhandelsbestandes seit 1991 darzustellen und zu bewerten und vor diesem Hintergrund verlässliche Empfehlungen für eine wirtschaftlich und städtebaulich verträgliche Entwicklung der Handelsstruktur bereitzustellen. Alle örtlichen und überörtlichen Akteure der Handelsentwicklung sollen verpflichtet werden, diese Entwicklung zu fördern. Grundlage für die Beurteilung von Vorhaben ist das Sortiments- und Standortkonzept, welches dem Magdeburger Märktekonzept zugrunde liegt. Für die Unterscheidung der Sortimente nach ihrer Zentrenrelevanz wurde eine auf die spezifischen Bedingungen der Landeshauptstadt Magdeburg zugeschnittene Sortimentsliste erarbeitet:
Magdeburger Liste
Zentrenrelevante Sortimente
- Nahrungs- und Genussmittel
- Drogeriewaren, Apothekerwaren
- Blumen, zoologischer Bedarf
- Oberbekleidung, Kürschnerwaren
- sonst. Textilwaren, Wolle, u. ä
- Schuhe, Leder- und Galanteriewaren, Sportbekleidung, Sportgeräte
- Haushaltswaren, Unterhaltungselektronik, optische und feinmechanische Geräte, Fotowaren, Uhren, Schmuck, Silberwaren
- Papier- und Schreibwaren, Bücher, Spielwaren, Musikalien
Nichtzentrenrelevante Sortimente
- Möbel
- Kücheneinrichtungen, Büromöbel, Elektrogroßgeräte (sog. Weiße Ware, z.B. Öfen, Herde einschließlich Zubehör), Küchenstudios, Beleuchtungskörper, Elektroinstallationsbedarf
- Baustoffe, Bauelemente, Dämmstoffe, Sanitär (Keramik, Stahl, Installation),
- Badeinrichtungen, Badausstattung, Fliesen
- Werkzeuge, Maschinen, -zubehör, (elektrisch und nichtelektrisch), Eisenwaren, Holz, Holzmaterialien, Fenster, Türen, Platten, Kork, Korkplatten, Farben, Lacke, Malereibedarf, Tapeten, Gardinen, Rolläden, Rollos, Gitter
- Pflanzen (einschließlich Hydrokultur), Pflege- und Düngemittel, Torf, Erde, Pflanzengefäße, Gartenmöbel, Gartenwerkzeuge, -maschinen, Zäune, Gartenhäuser, Gewächshäuser, Naturhölzer, Campingartikel
- Kraftfahrzeuge, (inkl. Motorräder, Mopeds, u.ä.), Fahrräder, Kfz-Zubehör, Fahrrad- und Motorradzubehör, Landmaschinen,
- Kohle, Mineralölerzeugnisse
- Serviceleistungen (z.B. Schlüsseldienst, Schärf- und Glasschneidedienste)
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 05.07.2012 die Ergänzung des Magdeburger Märktekonzeptes, um für Verwaltung und Politik eine verlässliche Rechtgrundlage bei der Beurteilung insbesondere von kleinflächigen Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Das Märktekonzept stellt seit Beginn der 1990er Jahre die Grundlage für die Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben im Magdeburger Stadtgebiet dar. Im Vordergrund stand bislang die Steuerung von Lebensmittelmärkten mit einer jeweiligen Verkaufsfläche ab 750 m². Mit der Novellierung des Baugesetzbuches 2006 wurde den Gemeinden ein neues Steuerungsinstrument zur Ansiedlung des Einzelhandels an die Hand gegeben. Mittels Aufstellung einfacher Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB können für den ansonsten unbeplanten Innenbereich ausschließlich Regelungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben gemäß § 9 Abs. 2a BauGB getroffen werden.
Grundsätzlich gilt, dass der sogenannte zentrenrelevante Einzelhandel auf die zentralen Versorgungsbereiche zu beschränken ist. Um diesen Handel in den Bebauungsplänen in sogenannten Nebenlagen nicht gänzlich auszuschließen, wurde gutachterlich geprüft, unter welchen Bedingungen eine jeweilige Ansiedlung verträglich sein kann.
Zentrale Versorgungsbereiche
Zentrale Versorgungsbereiche
Die zentralen Versorgungsbereiche werden wie folgt differenziert:
Die City erfüllt als zentrale Einkaufslage sowohl gesamtstädtische als auch überörtliche Versorgungsfunktionen. Grundsätzlich sind hier im Rahmen der Angebotsergänzung alle Angebote zulässig, wenn auch der Schwerpunkt auf den zentrenrelevanten Sortimenten liegt. Zur Absicherung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion wurde durch ein separates Innenstadtgutachten die Erweiterung der Verkaufsfläche um 30.000 m² empfohlen. Mittlerweile ist die Erweiterung des Alleecenters und der Bau des Mariettablockes realisiert. Schwerpunkt für die weitere Entwicklung ist der Blaue Bock sowie die Aufwertung des Breiten Weges.
Die Stadtteilzentren sind der City in ihrer Bedeutung nachgeordnet. Sie sollen ca. 15.000 Einwohner versorgen. Neben einem vollständigen Einzelhandelsbesatz im kurzfristigen Bedarfsbereich verfügen sie über einen ergänzenden Besatz im mittel- und langfristigen Bedarf (Bekleidung, Papier- und Schreibwaren). Hier dominieren klein- und mittelflächige Betriebe. Dienstleister ergänzen die Struktur. Die Passantenfrequenz ist hoch, wenn auch teilweise mindergenutzte Grundstücke und Ladenleerstände die Einkaufsattraktivität verringern.
Folgende Stadtteilzentren sind als zentrale Versorgungsbereiche festgesetzt:
- Halberstädter Straße
- Lübecker Straße
- Große Diesdorfer Straße
Als Sondergebiete mit Teilfunktionen eines Stadtteilzentrums sind festgesetzt:
- Florapark
- Bördepark
Sie sichern als autokundenorientierten Standorte die Versorgung der großen Wohngebiete im Norden und Süden der Stadt und sind in ihrer Standortwertigkeit der City nachgeordnet. Von einer Erweiterung der zentrenrelevanten Sortimente an beiden Standorten wird aufgrund der bereits bestehenden Überkapazitäten in der Landeshauptstadt abgesehen.
Nahversorgungsbereiche
Die Nahversorgungsbereiche zeichnen sich durch einen Besatz an Angeboten aus dem täglichen Bedarf aus und sollen insbesondere für die nichtmobilen und älteren Bevölkerungsgruppen die wohnortnahe Versorgung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs sichern. Der Einzugsbereich umfasst mindestens 4.000 Einwohner. Hinsichtlich der Ausstattung werden drei Typen unterschieden:
- Weist mindestens einen großflächigen Lebensmittelbetrieb auf (>800 m²)
- Vollständiges Angebot im kurzfristigen Bedarf, ergänzt um Sortimente aus dem mittel- und langfristigen Bedarf
- Komplementärnutzungen wie Frisör, Geldinstitut, Gastronomie, Reisebüro
Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ A:
- Marktbreite/Olvenstedter Stern
- Olvenstedter Straße - Leipziger Straße
- Hanns-Eisler-Platz
- Neustädter Platz
- Hermann-Bruse-Platz
- Cracauer Straße
- Apollostraße
- Salbker Straße/Hopfenbreite
- Alt Salbke
- Beimsplatz/Spielhagenstraße
- Berliner Chaussee
- Weist einen kleineren Lebensmittel-Magnetbetrieb auf (ca. 400-800 m² Verkaufsfläche)
- Ist bezüglich seiner Lage als stabil zu bezeichnen
- Angebotsergänzungen können zur langfristige Bestandssicherung beitragen
Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ B:
- Schönebecker Straße
- Agnetenstraße
- Alt Diesdorf
- Halberstädter Chaussee
- Fermersleben
- Brunnenstieg/Olvenstedter Scheid
- Holzweg
- Scheidebuschstraße
- Lemsdorf
- Weist lediglich einen Lebensmittelbetrieb mit einer Verkaufsfläche > 400 m² auf.
- Sollte ergänzt werden im Hinblick auf eine stabile, dem Umfeld angemessene Grundversorgung (Bäcker, Metzger, Obst/Gemüse, Getränke, Apotheke etc.)
Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ C:
- Freiheitsplatz
- Alt Westerhüsen