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Hundesteuer entrichten

Sie halten einen oder mehrere Hunde in der Landeshauptstadt Magdeburg? Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Beschreibung

Hundesteuer in Magdeburg wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen und zu persönlichen Zwecken im Stadtgebiet erhoben.

Die Hundesteuer in Magdeburg ist eine kommunale Aufwandssteuer und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken, um den Hundebestand möglichst gering zu halten. Eine besondere und direkte Gegenleistung für die Hundesteuerzahlung, wie die Entsorgung des Hundekotes, ist per gesetzlicher Definition ausgeschlossen.

Für die Anmeldung, die Abmeldung, für die Beantragung von Steuervergünstigungen finden Sie bei den Dokumenten Formulare und Links zu Onlineformularen, die Sie online ausfüllen und einreichen können.

Gebühren

Kosten Steueramt

Ab August 2024 beträgt der Steuersatz für jeden Hund 114,00 Euro pro Jahr.

Für einen ermäßigten Hund beträgt die Hundesteuer 57,00 Euro pro Jahr. Für einen steuerbefreiten Hund fällt keine Hundesteuer an.

Kosten Ordnungsamt

Für die Bescheinigung über die Anmeldung des Hundes werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO) erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 10,00 Euro, höchstens 50,00 Euro.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg

Fristen

 Anmeldung des Hundes innerhalb von 14 Tagen

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes,
  • bei Zuzug mit einem Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Ummeldung

  • bei Namensänderung des Hundehalters,
  • bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb des Stadtgebietes.

Abmeldung innerhalb von 14 Tagen

  • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
  • bei Weitergabe des Hundes,
  • bei Tod des Hundes.

Rechtsgrundlage

Hundesteuer Rechtsgrundlagen

Was sollte ich noch wissen?

Hundesteuermarken

Die Pflicht zum Mitführen von Hundesteuermarken ist mit der neuen Hundesteuersatzung ab dem 20.07.2024 für das Stadtgebiet Magdeburg entfallen. In Magdeburg werden keine Hundesteuermarken mehr benötigt.

Ordnungswidrigkeiten nach der Hundesteuersatzung

  • Nichtanmeldung des Hundes / der Hunde innerhalb von 14 Tagen,
  • keine Angabe des/der Vorbesitzer(s) oder der Vorbesitzerin (Name, Anschrift) bei Anmeldung des Hundes,
  • keine Angabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers oder der Erwerberin bei Abmeldung des Hundes,
  • Nichtanzeige des Wegfalls von Steuerbefreiungs- oder Ermäßigungsgründen innerhalb von 14 Tagen,
  • keine Mitführung der Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks des Hundehalters oder der Hundehalterin,
  • Nichtvorzeigen der Hundesteuermarke auf Verlangen der Vollstreckungs- oder Vollzugsbeamten sowie Vollstreckungs- oder Vollzugsbeamtinnen der Stadt oder der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen,
  • Nichtabgabe der Hundesteuermarke bei Abmeldung des Hundes.

Voraussetzungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung

Steuerbefreiungen für die Hundesteuer

  • Hunde, welche ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser Personen dienen
  • Hunde, deren Hundehalter*in einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "Bl", "aG" oder "H" besitzen
  • Hunde, aus dem Tierheim Magdeburg. (Die Steuerbefreiung gilt für drei Jahre ab dem Monat des Erwerbes. Danach erfolgt eine Reguläre Besteuerung.)
  • für ausgebildete und zugelassene Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die bei ihrem/ihrer Hundeführer*in im Haushalt leben
  • für Hunde, die als Sanitäts- oder Rettungshund von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
  • für erfolgreich geprüfte Jagdhunde, soweit der Einsatz der Hunde im Sinne des § 2 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt von der unteren Jagdbehörde bestätigt wurde (jährliche Bestätigung)
  • Assistenzhunde, die im Jahr mindestens 12 Einsätze in sozialen Einrichtungen absolviert haben (Prüfung nach Assistenzhunde-Verordnung, Bestätigung der sozialen Einrichtung, Antragstellung jährlich bis zum 31.10.)

Steuerermäßigungen für die Hundesteuer

  • für einen Hund, wenn der/die Steuerpflichtige Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter) oder SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhält
  • ab 20.07.2024 neu, wenn der/die Steuerpflichtige Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält oder im Besitz einer gültigen Otto-City-Card ist

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßige Nachweise der Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung

Weitere Informationen

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

Fachbereich Finanzservice

Katzensprung  2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
39104 Magdeburg

Kontakt

Herr Hermes

Fachbereich Finanzservice - Fachdienst Steuern
Teamleiter Gewerbesteuer und Kommunalsteuern

Katzensprung 2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
D-39104 Magdeburg

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