Ausländerbehörde
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Terminvergabe für Notfälle
Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der schnellstmöglich ein Dokument benötigt wird, da ansonsten eine persönliche Beeinträchtigung droht. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Fällen:
- drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- bereits abgelaufener Aufenthaltstitel
- dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit oder Tod eines Angehörigen)
Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt. Für die Feststellung eines Notfalls sind entsprechende Nachweise erforderlich. Unabhängig davon, ob eine Notfallsituation festgestellt wird oder nicht, wird sich die Ausländerbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen und über das weitere Vorgehen informieren.
Zusätzlich zur Notfallmeldung kann es erforderlich sein, auch einen herkömmlichen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels zu stellen (insbesondere bei zeitnah ablaufenden Aufenthaltstiteln). Der Verlust oder das Wiederauffinden von Dokumenten ist über das gesonderte Formular anzuzeigen. Dazu nutzen Sie bitte das Online-Angebot der Ausländerbehörde.
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Erforderliche Unterlagen
Scans (pdf-Format) der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- Kopie des Reisepasses/Nationalpasses bzw. des Passersatzes (Hauptseite)
- Kopie des aktuellen oder abgelaufenen Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
- Nachweise über eine sonstige Notfallsituation
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Gebühren (Kosten)
Je nach Notfallsituation und der damit verbundenen ausländerrechtlichen Maßnahmen können unterschiedliche Gebühren anfallen.
Antrag/Formular
Nachdem Sie Ihr Notfall-Anliegen an die Ausländerbehörde gerichtet haben, entscheidet diese, wie weiter zu verfahren ist und setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Was sollte ich noch wissen?
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
- Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Verlust / Wiederauffinden von Dokumenten
Sie haben ihren Aufenthaltstitel verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?
Sie haben einen als verloren / gestohlen gemeldeteten Aufenthaltstitel wiedergefunden?
Melden Sie das bitte umgehened der Ausländerbehörde!
Bereiche der Ausländerbehörde
Weitere wichtige Ansprechpartner
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© Landeshauptstadt Magdeburg
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