Inhalt

Öffentliche Auslegungen

Entwürfe zu raumbedeutsamen Planungen sind im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung öffentlich auszulegen.

Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Nachfolgend können Sie sich über aktuelle und abgelaufene Auslegungen informieren.

Aktuelle Auslegungen

Auslegungen zu Bebauungsplänen und zum Flächennutzungsplan finden Sie auf dem Beteiligungsportal.

Momentan gibt es keine Termine zu anstehenden Auslegungen der Planfeststellung oder sonstigen Auslegungen.

Abgelaufene Auslegungen

Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren

Teambild Öffentliches Baurecht

Herr Thomas Mahncke

Team Öffentliches Baurecht

Teamleiter

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Begriffserläuterung

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes, streng formalisiertes Verfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. Das Planfeststellungsverfahren ist in den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz sowie teilweise in verschiedenen Fachgesetzen (z.B. im Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt für den Bau von Straßen oder im Personenbeförderungsgesetz für den Bau von Betriebsanlagen für Straßenbahnen) geregelt.

In dem Planfeststellungsverfahren wird die Vereinbarkeit mit allen von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen überprüft. Hierzu dient vor allem die Beteiligung der Behörden und die Bürgerbeteiligung im Anhörungsverfahren. Innerhalb des Anhörungsverfahrens wird die Auslegung des Planes veranlasst. Die Planunterlagen müssen Zeichnungen und Erläuterungen enthalten, die das Vorhaben, den Anlass, die betroffenen Grundstücke und die Auswirkungen des Vorhabens erkennen lassen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan erheben. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden werden in einem Erörterungstermin erörtert.

In das Planfeststellungsverfahren ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung integriert. Daher werden auch die Umweltauswirkungen bereits in einem frühen Verfahrensstadium berücksichtigt.

Das Verfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heisst, er umfasst und ersetzt alle evtl. erforderlichen Einzelgenehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse für das planfestgestellte Vorhaben.

> Laufende Verfahren

> Abgeschlossene Verfahren

Ergänzende Informationen Bürgerinfoportal (Ratsinfo)

Öffentliche Drucksache Beschlussvorlage DS0375/23

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 353-2 "Eulenberg" im vereinf. Verfahren und öffentl. Auslegung einschl. der ersatzweisen Planung n. § 37 Abs. 3 StrG LSA zur Aufweitung der L50 "Baustellenzufahrt"

Im Rahmen der Information zur öffentlichen Drucksache DS0375/23 können die Unterlagen zur Anlage 4 der ersatzweisen Planung zur Aufweitung der L50 ergänzend zu den Dateien im Bürgerinfoportal (Ratsinfo) hiermit eingesehen werden.

Unter folgendem Link sind die übrigen Dateien zur Drucksache DS0375/23 im Bürgerinfoportal einzusehen: https://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=241528

ergänzende Unterlagen zur Drucksache

Liste der Unterlagen zur Anlage 4: