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Fahrradstraße: Seilerweg und Südabschnitt der Straße Am Winterhafen

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat eine weitere Fahrradstraße. Seit dem 3. August hat im Seilerweg und im Südabschnitt der Straße Am Winterhafen der Fahrradverkehr Vorrang vor anderen Fahrzeugen. Die entsprechende Beschilderung im Stadtpark erfolgte am 3. August und in beiden Straßen gelten damit auch neue Verkehrsregeln für Verkehrsteilnehmende.

Beschilderung der Fahrradstraße im Rotehornpark Magdeburg Landeshauptstadt Magdeburg, Michael Reif

Beschilderung im Stadtpark montiert

Konkret gehören folgende Bereiche zur neuen Fahrradstraße:

  • Südabschnitt der Straße Am Winterhafen zwischen dem früheren Bauhof und der Einmündung zum Seilerweg
  • Seilerweg zwischen der Brücke über die Taube Elbe am Sportplatz Seilerwiesen bis zum Hotel „Das Elb“
  • ein kurzer Abschnitt des Heinrich-Heine-Wegs zwischen dem Hotel und dem Fort XII

Bei der Fahrradstraße haben Radfahrende unter Beachtung der Vorfahrtsregeln Vorrang. Die Fahrbahn ist in erster Linie zum Radeln da. Kraftfahrzeuge sind verpflichtet, besonders rücksichtsvoll zu fahren. Dabei muss Folgendes beachtet werden:

  • Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit
  • nur Kraftfahrzeuge mit einem Anliegen dürfen die Straße weiterhin befahren (Kraftfahrzeuge sind „Gäste“)
  • sofern nicht anders beschildert, gilt „Rechts vor Links“, egal ob man mit dem Fahrrad oder dem Kraftfahrzeug unterwegs ist
  • Gehwege sind den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten
  • Radfahrende dürfen auch nebeneinander fahren und in einer Gruppe – wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule
  • Tempo bestimmen die Radfahrenden: Der Kfz-Verkehr muss auf den Radverkehr besonders Rücksicht nehmen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit weiter verringern

Wie überall im Straßenverkehr gilt auch in der Fahrradstraße das Grundsatzgebot der gegenseitigen Rücksichtnahme aus der Straßenverkehrsordnung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass man auch als Radfahrender grundsätzlich rechts fährt, nicht unnötig andere behindert oder Gefährdungen des Gegenverkehrs (auch der anderen Radfahrenden) bewirkt.

Die Umwandlung der genannten Strecken im Stadtpark in eine Fahrradstraße basiert hauptsächlich auf einem Beschluss des Stadtrates. Das Gremium hatte 2022 einem entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt. Unter anderem wegen umfangreicher Prüfungen erfolgte die Umsetzung erst am 3. August. Dazu gehören beispielsweise die komplexen Zusammenhänge der baulichen Veränderungen im Gesamtgebiet des Ersatzneubaus Strombrückenzug sowie die Anforderungen an die verschiedenen Nutzungen im gesamten Stadtpark.

04.08.2026