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Weihnachtsmarktanschlag: Oberbürgermeisterin zur Urteilsverkündung

Mit der Urteilsverkündung am 26. Juni 2026 endet das Strafverfahren gegen den Täter des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024. Für viele Betroffene ist dieser Tag von großer Bedeutung. Oberbürgermeisterin Simone Borris äußert sich zur Urteilsverkündung und bekräftigt die Unterstützung für alle Angehörigen und Betroffenen.

Altes Rathaus der Landeshauptstadt Magdeburg © Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr

Mit der heutigen Urteilsverkündung endet das Strafverfahren gegen den Täter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024. Für viele Betroffene ist dieser Tag von großer Bedeutung. Gleichzeitig wissen wir, dass kein Urteil das Geschehene ungeschehen machen kann. Die Angehörigen der Getöteten, die Verletzten und viele weitere Betroffene werden die Folgen dieser Tat weiterhin tragen.

Es ist Aufgabe unseres Rechtsstaates, diese Tat zu beurteilen und ein angemessenes Urteil zu sprechen. In die Entscheidung des Gerichts haben wir Vertrauen. Eine Genugtuung oder gar Wiedergutmachung kann es nicht geben. Deshalb gilt unser Mitgefühl heute und in den kommenden Tagen besonders den Menschen, deren Leben durch diese Tat dauerhaft verändert wurde.

Auch nach dem Ende des Verfahrens stehen wir weiterhin an der Seite der Opfer, ihrer Angehörigen und aller Betroffenen. Ihnen gilt unsere anhaltende Unterstützung und unser Respekt für die Kraft, mit der sie diesen schweren Weg gegangen sind.

26.06.2026