Sterbeurkunde beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie nur bei dem zuständigen Standesamt stellen.
Zuständig für ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person verstorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
Erforderliche Unterlagen
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für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
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Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
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Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
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für Geschwister der verstorbenen Person:
- Verwandtschaftsnachweis
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Personalausweis oder Reisepass
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bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
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für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Was sollte ich noch wissen?
Das Standesamt führt das Sterberegister der letzten 30 Jahre.
Für Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Magdeburg.
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann nur beim Standesamt Magdeburg beantragt werden, falls der Ereignisort Magdeburg war.
Voraussetzungen
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Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet.
- Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
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Sie sind
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
- Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
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für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise