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Reihenfolge der Vornamen ändern

Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

Beschreibung

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Haben Sie allerdings einen Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Anna-Sophie, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge der Namen beibehalten werden.

Möchten Sie generell Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern, dann wenden Sie sich bitte an die Namensänderungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig sein.

Gebühren

Kosten für die Änderung der Reihenfolge der Vornamen:

  • 30,00 Euro
  • 10,00 Euro für die Erstellung einer neuen Urkunde
  • 5,00 Euro für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
  • 10,00 Euro für die Bescheinigung über die Änderung der Namensführung

Die Bezahlung erfolgt entweder bar oder per EC-Karte direkt im Standesamt.

Durch diese Änderung entstehen außerdem Folgekosten bei der Beantragung neuer Ausweisdokumente.

In der Regel erfolgt die Bearbeitung während Ihres vereinbarten Termins, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen?

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

Bei Kindern und Jugendlichen ab 14 Jahren muss die Änderung selbst erklärt werden. Dabei ist zusätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern möchten, geben Sie bitte eine schriftliche Erklärung bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes ab. Sie können die Erklärung auch bei einer Notarin oder einem Notar beurkunden lassen. Bitte beachten Sie, dass dafür in der Regel deutlich höhere Kosten anfallen.

Alternativ ist die Abgabe der Erklärung auch beim Standesamt Ihres aktuellen Wohnortes möglich. In diesem Fall wird die Erklärung an das registerführende Standesamt (Geburtsstandesamt) weitergeleitet.

Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur zuständigen Stelle und geben Sie Ihre Erklärung ab.

Wichtig: Nach der Änderung müssen Sie Ihre Personaldokumente wie Personalausweis und/oder Reisepass unter Vorlage der aktualisierten Urkunde im Bürgerbüro neu beantragen.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus, Staatenlosigkeit, Status als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer oder Kontingentflüchtling
  • geklärte Identität

Bearbeitungsdauer

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gruppe Urkunden

AGrLin Frau Storch

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg

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