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Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen

Wenn Sie im Ausland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten, können Sie Ihren Personalausweis bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.

Allgemeine Informationen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und mit ständigem Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.

Sie können jedoch an der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auch einen Personalausweis beantragen. Zuständig für die Personalausweisausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.

Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen, die selbst gewählte, sechsstellige PIN ändern oder die ausländische Anschrift auf Ihrem Personalausweis und im Chip eintragen lassen.

Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Personalausweisbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Personalausweisanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an. Sie bieten nur die Antragsannahme an, nicht jedoch weitere Zusatzleistungen wie die Aktivierung oder Änderung Ihrer PIN oder eine Änderung der Anschrift.

Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder eine Personalausweisbehörde im Inland aufsuchen. Den Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • biometrisches Passfoto. Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen für Ausweisdokumente erfüllen. Bei Antragstellung im Inland muss das Passfoto digital vorliegen, angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf).
  • Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellen Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, Das gilt für:
    • Personen, die aus Deutschland weggezogen sind
    • Wohnsitzlose
    • Weltreisende
  • wenn Ihre Auslandsanschrift in den Personalausweis eingetragen werden soll: Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel:
    • Ausländerausweis
    • Meldebescheinigung Ihres Gastlandes
    • Mietvertrag
    • Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen
  • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis oder Reisepass
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • bei Verlust oder Diebstahl des alten Dokuments: polizeiliche Verlustanzeige

Wenn Sie den Personalausweis das erste Mal beantragen:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder waren:
    • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Namensführung
    • oder Auszug aus dem deutschen Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung bei Heirat im Ausland oder Namensbescheinigung von einem deutschen Standesamt
    • gegebenenfalls Namensbescheinigung nach deutschem Recht
  • gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde)
  • gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:

  • bei Geburt in Deutschland nach dem 01.01.2000, wenn damals nicht mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß: Geburtsregisterauszug
  • sorgeberechtigte Elternteile:
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
  • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Sorgerechtsnachweis
  • für Kinder verheirateter Eltern:
    • gegebenenfalls Heiratsurkunde der Eltern
  • für Kinder geschiedener Eltern
    • gegebenenfalls Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich
  • für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratetet waren:
    • gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung und Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates des Kindes

Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und in Kopie mit. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein. Wenden Sie sich gerne vor dem Buchen eines Vorsprachetermins telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Auslandsvertretung.

Gebühren

Grundgebühr:

  • Personalausweis

Personen ab 24 Jahren:          46,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren:     27,60 Euro (6 Jahre gültig)

Sie beantragen Ihren Personalausweis im Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz.

  • vorläufiger Personalausweis

Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Personalausweis enthält keinen Chip und ist längstens 3 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.

Gebührenfreie Leistungen:

Sind Sie umgezogen? Die Eintragung der neuen Anschrift im Personalausweis ist gebührenfrei.
Ging Ihr Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die Neubeantragung sind zu zahlen.

 Zusätzliche Kosten:

Die Erstellung eine Lichtbild im Bürgerbüro erfolgt durch Geräte (Speed Capture) eines externen Dienstleisters. Die Gebühr beträgt 7,00 Euro.

Beantragung (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Magdeburg)

Leistung

Zusätzliche Kosten

Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Personalausweis (internationaler Standard) --- 46,00 Euro 27,60 Euro
Personalausweis mit Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes 15,00 Euro 61,00 Euro 42,60 Euro
vorläufiger Personalausweis   10,00 Euro 10,00 Euro

Die Gebühren sind unter folgenden Voraussetzungen anzuheben:

Leistung

Zusätzliche Kosten


Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person 

außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde

Gebühr ist um 13 Euro anzuheben 59,00 Euro 40,60 Euro

Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde (vorläufiger Personalausweis)

Gebühr ist um 13 Euro anzuheben 23,00 Euro

23,00 Euro

Beantragung auf Veranlassung einer Person, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, von einer nicht zuständigen Behörde Gebühr ist um 30 Euro anzuheben 76,00 Euro 57,60 Euro

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wenn Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises abgelehnt wird:

  • Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen Rechts- und Konsularaufgaben und damit Personalausweisangelegenheiten wahrnehmen.
  • Sie können die Onlinefunktion des Personalausweises in der Regel nur nutzen, wenn eine ausländische Anschrift im Chip erfasst wird.
  • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der örtlichen Polizei im Ausland anzeigen. Den Onlineausweis können Sie bei der Sperrhotline selbst telefonisch sperren lassen; hierzu müssen Sie das Sperrkennwort kennen.

Verfahrensablauf

Ihren Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung oder bei der Honorarkonsularbeamtin oder dem Honorarkonsularbeamten.
  • Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Sie müssen persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Ausweises erheben zulassen.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Personalausweises ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
    • dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren sind von der Fingerabdruckabnahme ausgeschlossen.
  • Sie erhalten eine fünfstellige Einmal-PIN und die zehnstellige Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK) in einem geschlossenen Kuvert.
  • Wenn der Personalausweis fertig produziert ist, wird er Ihnen zusammen mit dem Sperrkennwort zugesandt, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, oder Sie werden telefonisch oder per E-Mail über die Abholung Ihres Personalausweises und Sperrkennworts benachrichtigt.

Voraussetzungen

  • Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
  • Sie können sich ausweisen.

Bearbeitungsdauer

  • 4 — 6 Woche(n)
    • Personalausweise werden für alle Personalausweisbehörden zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt und über die Zentralstelle des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Bitte beachten Sie, dass Auslandsvertretungen keine vorläufigen Personalausweise ausstellen. Sofern Sie im Ausland dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, der in der Regel auch sofort ausgestellt und ausgehändigt werden kann.

Weitere Informationen

Onlineservices

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort liegen keine Informationen zur Zuständigkeit in unserem System vor. Alternativ können Sie im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt weitere Informationen abrufen.

Andere Zuständigkeit

Diese Dienstleistung wird Ihnen nicht durch die Landeshauptstadt Magdeburg angeboten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die oben genannte zuständige Stelle.

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