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Hundesteuerermäßigung

Beschreibung

Steuerermäßigungen für die Hundesteuer

  • für einen Hund, wenn der/die Steuerpflichtige Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter) oder SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhält
  • ab 20.07.2024 neu, wenn der/die Steuerpflichtige Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält oder im Besitz einer gültigen Otto-City-Card ist

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • für die Beantragung einer Steuerermäßigung ist der Bescheid über die Leistungen nach dem SGB II oder XII bzw. der Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag oder der Otto-City-Card vorzulegen.

Gebühren

Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Gegen einen Hundesteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Weitere Informationen

Onlineservices

Zuständige Stelle

Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

Fachbereich Finanzservice

Katzensprung  2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
39104 Magdeburg

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