Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder beantragen
Wer im Alltag allein für sein Kind sorgt und auf Grund seiner Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung seines Kindes benötigt, kann in einer Mutter / Vater-Kind-Einrichtung gemeinsam mit seinem Kind betreut werden. Die Unterbringung kann bereits vor der Geburt des Kindes beginnen.
Beschreibung
Zuständige Stelle
Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden.
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Stadtteil zuständige Sozialzentrum!
Sozialzentrum Nord für:
Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Großer Silberberg, Industriehafen, Kannenstieg, Neue Neustadt,
Neustädter Feld, Neustädter See, Rothensee, Sülzegrund
Sozialzentrum Mitte für:
Alt Olvenstedt, Alte Neustadt, Altstadt, Berliner Chaussee, Brückfeld, Cracau, Herrenkrug,
Kreuzhorst, Neu Olvenstedt, Nordwest, Pechau, Prester, Randau-Calenberge, Werder, Zipkeleben
Sozialzentrum Süd für:
Diesdorf, Lemsdorf, Ottersleben, Stadtfeld Ost, Stadtfeld West, Sudenburg
Sozialzentrum Südost für:
Beyendorfer Grund, Beyendorf-Sohlen, Buckau, Fermersleben, Hopfengarten, Leipziger Straße,
Reform, Salbke, Westerhüsen
Erforderliche Unterlagen
Bitte nutzen Sie unser Formular "Antrag auf Hilfe zur Erziehung".
Weitere notwendige Dokumente im Rahmen der Antragstellung:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsnachweis
- ggf. Gerichtsurteil/Beschluss Familiengericht
Gebühren
Für die Inanspruchnahme können Kostenbeiträge festgesetzt werden. Eine eventuelle Kostenheranziehung erfolgt nach Prüfung und in Abhängigkeit zu Ihren Einkünften.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Um die Hilfe zur Gemeinsamen Wohnform in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als (volljähriges) Elternteil Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben. Sind Sie selbst minderjährig, so muss Ihr sorgeberechtigter Elternteil den Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.