Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Aus-stellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Allgemeine Informationen
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wenn Sie als
Deutsche/r im Ausland
heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Wollen Sie als
Ausländerin oder Ausländer in Deutschland
heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben, müssen Sie keine Meldebescheinigung beantragen. Das Standesamt holt sich die erforderliche Auskunft beim Melderegister ein.
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Magdeburg haben, dann müssen Sie die Meldebescheinigung bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Weisen Sie bei der Beantragung darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses darf die Ausstellung des Dokumentes maximal 14 Tage zurückliegen.
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
- Die beglaubigte Kopie oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind. Am Tag der Anmeldung darf die Ausfertigung nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
Folgende Unterlagen sind gegebenenfalls erforderlich:
- Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde, wenn Sie im Ausland geboren sind.
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden.
- Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, wenn Sie verwitwet sind. Wahlweise können Sie die Eheurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners einreichen.
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren. Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen.
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren.
- Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil, wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren.
- Nachweis über aktuelle Namensführung.
- Einbürgerungsurkunde, wenn Sie eingebürgert wurden.
- Staatsangehörigkeitsnachweis oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein / Aufnahmebescheid / Bundesvertriebenenausweis /Namensänderungsurkunde)
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.
Hier können Sie weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr nachlesen.
Wichtiger Hinweis: Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner/-innen.
Gebühren
Für die Beantragung eins Ehefähigkeitszeugnisses werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
- 80,00 EUR für die Prüfung der Ehefähigkeit und Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
- 130,00 EUR wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- 10,00 EUR für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ab, so kann es auf Antrag der Beteiligten durch das Gericht dazu angewiesen werden.
Fristen
- Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis vor der Eheschließung beantragen.
- Planen Sie ein, dass das deutsche Standesamt Ihre Ehefähigkeit prüft und das Standesamt im Ausland weitere Prüfungen durchführt.
- Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten nach Ausstellung.
Voraussetzungen
- Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
- Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Komplexität der vorzulegenden Unterlagen bis zu einigen Wochen.